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Ordnungsbehördliche Bestattung – Ablauf und Kosten im Überblick

Eine ordnungsbehördliche Bestattung ordnet das zuständige Gesundheitsamt an, wenn sich keine bestattungspflichtigen Angehörigen des Verstorbenen ermitteln lassen und wenn zudem keine Vorsorge zur Bestattung existiert. Das Ordnungsamt veranlasst die Bestattung auch, wenn die Angehörigen sich weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen. Angehörige sind dennoch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, auch wenn sie sich nicht um die Bestattung gekümmert haben. Findet man nachträglich Angehörige des Verstorbenen, so müssen diese die Kosten der Bestattung nachträglich übernehmen.

ordnungsbehördliche bestattung
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Notwendigkeit einer ordnungsbehördlichen Bestattung

Verstirbt ein Mensch allein in seiner Wohnung, so erfolgt durch die Polizei zunächst eine Meldung des Sterbefalls an das zuständige Gesundheitsamt. Das Ordnungsamt versucht dann, über Meldebehörden, Standesämter und Nachlassgerichte Angehörige des Verstorbenen ausfindig zu machen. Werden innerhalb der sogenannten Bestattungsfrist von maximal 10 Tagen keine Angehörigen gefunden, so veranlasst das Ordnungsamt eine "Bestattung von Amts wegen". Dabei kommt der Staat für die Kosten einer einfachen und Bestattung auf. Die Kommunen sind angehalten, die Kosten einer ordnungsbehördlichen Bestattung so gering wie möglich zu halten.

 Ordnungsbehördliche Bestattung – Ablauf und Möglichkeiten

Grundsätzlich sind bei ordnungsbehördlichen Bestattungen Erd- und Feuerbestattungen möglich. Aufgrund der niedrigeren Kosten wählen die meisten Kommunen eine Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung . Die Stadt beauftragt hierfür üblicherweise ein durch eine Ausschreibung bestimmtes Bestattungsunternehmen (in größeren Städten) oder sonstige örtliche Bestatter. Bei einer Feuerbestattung erfolgt nach Ablauf der Bestattungsfrist zunächst die Einäscherung . Anschließend versucht man weiter, bestattungspflichtige Angehörige ausfindig zu machen.  Diese könnten zum einen den Ort der Beisetzung auswählen, müssten aber auch die Bestattungskosten übernehmen. Bleibt die Suche erfolglos, so setzt man die Urne nach einigen Wochen oder Monaten bei. Meistens erfolgen die Urnenbestattungen in einem anonymen Gemeinschaftsgrab .

War der Verstorbene Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche, so kann ein Geistlicher die Beisetzung durchführen. Zudem machen viele Gemeinden das Datum der Beisetzung öffentlich bekannt. Freunde und Bekannte können sich somit sich von dem Verstorbenen verabschieden.

In der Kostentragungspflicht sind die Angehörigen

Zu einer ordnungsbehördlichen Bestattung kommt es, wenn die nächsten Angehörigen ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Auch ein Bestatter kann unter bestimmten Umständen eine ordnungsbehördliche Bestattung veranlassen. Wurde ein Verstorbener bereits durch ein Bestattungsunternehmen abgeholt und in eine Kühleinrichtung überführt, müssen die Angehörigen anschließend ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen. Tun sie dies nicht und sind z.B. für den Bestatter plötzlich nicht mehr erreichbar, kann dieser das Ordnungsamt einschalten. In diesem Fall ist das Gesundheitsamt verpflichtet, den bestattungs- und kostentragungspflichtigen Angehörigen die verauslagten Kosten der Bestattung in Rechnung zu stellen, sofern diese nicht durch den Nachlass des Verstorbenen gedeckt sind oder keine Kostenübernahme vom zuständigen Sozialamt erteilt wird.

Kostenübernahme bei Sozialbestattungen

Bestattungspflichtige Angehörige, die die Kosten einer Bestattung nicht tragen können, haben die Möglichkeit der Sozialbestattung ,  bei der das Sozialamt die Kosten für die Bestattung übernimmt. Einen Antrag für eine Sozialbestattung muss man an das zuständige Sozialamt stellen.

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