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Ruhefrist – Mindestruhezeiten in Deutschland

Die Ruhefrist oder auch Ruhezeit bezeichnet die Zeitspanne, in der eine Grabstelle nach einer  Beisetzung nicht neu belegt werden darf. Der Begriff leitet sich von der christlichen Auffassung der letzten Ruhe ab. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Totenruhe. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einebnung oder Neuvergabe der Grabstelle möglich. Auf einer  Familiengrabstätte  sind selbstverständlich auch während der Ruhezeit Beerdigungen möglich. 

Kirche in den Bergen
© Diana Robinson – picastock.com

Dauer der Ruhefrist

Die Dauer der Ruhezeiten von Gräbern setzt der Friedhofsträger fest. Als Orientierung dienen die   Bestattungs- und Friedhofsgesetze der einzelnen Bundesländer. Die Zeitspanne soll ich eine angemessene Totenehrung ermöglichen. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 50 Jahre dauern. In den meisten Bundesländern liegt die Frist zwischen 20 und 30 Jahre. Die Mindestruhezeit für Urnen beträgt im Land Brandenburg beispielsweise 15 Jahre und für Särge 20 Jahre. In Bremen sind das 20 Jahre für Urnen und 25 Jahre für Särge. Im Saarland hingegen ist die Mindestruhezeit abhängig vom Alter des Verstorbenen und kann zwischen 6 bis 15 Jahre betragen. In Baden-Württemberg bestimmt der Friedhofsträger allein die Länge der Ruhezeit.

Wovon hängt die Dauer der Ruhefrist ab?

Die Bestattungsgesetzte der Länder regeln die Mindestruhefristen. Maßgeblich sind auch die Bodenbeschaffenheit, die gewählte Grabform und die Auslastung eines Friedhofs. Die Ruhezeit richtet sich bei der Erdbestattung in erster Linie nach Dauer des Verwesungsprozesses. Dieser ist von der örtlichen Beschaffenheit des Bodens abhängig ist. Bei Urnenbeisetzungen ist die Ruhezeit häufig kürzer als bei Erdbestattungen. In Ausnahmefällen können religiöse oder staatliche Beisetzungen zu einer unbegrenzten Ruhefrist führen. Dies passiert z.B. auf islamischen Grabfeldern. Nach dem muslimischen Glauben lässt man die Toten so lange ruhen, bis sie "mit der Erde eins sind", also die Verwesung vollständig abgeschlossen ist. Auch jüdische Friedhöfe haben die "Ewige Ruhe". Das heißt, dass eine Grabstelle nur einmal vergeben werden kann. 

Nutzungsrecht und Ruhefrist

Mit dem Nutzungsrecht erwerben Sie das zeitlich befristete Recht, eine Grabstelle zu nutzen. Die Dauer legt die Friedhofssatzung fest. Der Zeitraum entspricht mindestens der Ruhefrist, kann aber auch länger sein.

Unterschiede in Bestattungsarten

Verschiedene Grabarten haben unterschiedliche Ruhezeiten. So entspricht die Ruhefrist bei Reihengräbern meistens auch der Nutzungsfrist. Bei Wahlgräbern hingegen ist die Nutzungsfrist häufig länger als die Ruhefrist. Anders als bei einem Reihengrab kann man die Nutzungsfrist eines Wahlgrabes auch verlängern. Familiengrabstellen sind Wahlgräber. Man kann sie immer wieder verlängern. Damit ist die Nutzung der Grabstätte von mehreren Generationen über viele Jahre möglich.

Nach Ablauf der Ruhefrist ist die Einebnung oder Neuvergabe einer Grabstelle möglich. Auf den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. Wenn ein Grab nach Ablauf der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechtes aufgelöst werden soll, tragen die Angehörigen die Kosten üblicherweise die Kosten für das Entfernen des Grabsteins, der Umrandung und der Bepflanzung.

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