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Friedhofsgebühren – Kosten in Deutschland

Möchte man einen Verstorbenen auf einem Friedhof bestatten lassen, so fallen hierfür die Friedhofsgebühren an. Das sind Gebühren, mit denen die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofes abgedeckt werden.

Gebühren
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Friedhofskosten in Großstädten
Ort Grab­nutzungsgebühr in Euro Nutzungsdauer in Jahren Beisetzungs­kosten in Euro Gesamt­kosten in Euro
Erdreihengrab
Berlin 496 20 232 728
Frankfurt/M. 751 20 1406 2157
Hamburg 1100 25 775 1875
Köln 1705 20 432 2197
München Keine Reihengräber
Erdwahlgrab
Berlin 520 20 285 805
Frankfurt/M. 1187 25 1406 2593
Hamburg 1875 25 775 2650
Köln 1945 30 775 2720
München 690 10 1003 1693
Urnenreihengrab
Berlin 496 20 91 587
Frankfurt/M. 326 20 904 1230
Hamburg 890 25 240 1130
Köln 1899 20 337 2236
München Keine Reihengräber
Urnenwahlgrab
Berlin 520 20 97 617
Frankfurt/M. 1082 25 904 1986
Hamburg 1525 25 240 1765
Köln 1905 25 349 2254
München 490 10 384 874
Quelle: Stiftung Warentest: Special Bestattungen, Oktober 2016

Friedhofsgebühren in Deutschland

Einen festen Gebührensatz gibt es in Deutschland nicht. Jeder Friedhofsträger legt die Höhe der Friedhofsgebühren selbst fest. 

Folgende Leistungen gehören zu den Friedhofsgebühren:

  • die Beisetzungsgebühren (für das Öffnen und Schließen des Grabes)
  • die Grabnutzungsgebühren (Kosten für eine Grabstelle auf eine festgelegte Ruhezeit)
  • Miete der Friedhofshalle oder Kapelle für die Trauerfeier
  • die Kosten für 6 Sargträger bzw. den Urnenträger
  • Glockengeläut und Musik
  • Verwaltungsgebühren, z.B. Gebühren für die Genehmigung eines Grabsteins oder für die Anmeldung einer Trauerfeier

Je nachdem, für welche Grabart Sie sich entscheiden, fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Die Gebühren berechnen sich immer anteilig, z.B. bezogen auf die Größe der Grabstelle. Wünschen Sie zudem eine Pflege der Grabstätte durch den Friedhofsgärtner, zahlen Sie eine zusätzliche Gebühr für die Instandhaltung und Pflege der Grabstätte.

Unterschiede in den Friedhofsgebühren

Man kann sagen, dass die Friedhofsgbühren im Schnitt ca. 25-40 Prozent der Bestattungskosten ausmachen. Meistens fallen auf Friedhöfen in kleineren Gemeinden geringere Gebühren an als auf Friedhöfen in großen Städten. Zudem werden auf kirchlichen Friedhöfen oftmals weniger Gebühren fällig als auf den kommunalen Friedhöfen. Außerdem gibt es auch große Unterschiede innerhalb einer Gemeinde bei den Gebühren für verschiedene Grabarten. Dabei sind die Friedhofsgbühren für ein Erdwahlgrab am höchsten, gefolgt von einer Baumbestattung und einem Erdreihengrab. Allgemein sind die günstigsten Friedhofsgebühren bei Urnengräbern (anonymes Urnengrab oder Urnenreihengrab) zu verzeichnen (Quelle: Aeternitas).

Schon zu Lebzeiten kann man sich eine Grabstätte aussuchen und die Bestattungsform festlegen. Diese Verfügung ist im Todesfall hilfreich für die Angehörigen und erleichtert alle Entscheidungen, die im Todesfall nötig sind. Friedhofsgebühren und die möglichen Grabformen werden oftmals während kostenloser Friedhofsführungen ausführlich erläutert. Zu wissen, wo die letzte Ruhestätte sein wird, beruhigt viele Menschen.

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