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Checkliste Todesfall – Was muss im Todesfall getan werden?

Ein Todesfall in der Familie ist für Angehörige immer eine schwere Nachricht, auf die oftmals eine Phase hoher emotionaler Belastung folgt. Doch trotz der Trauer gibt es für die nächsten Familienmitglieder in dieser Zeit viele gesetzliche Pflichten, denen sie nachkommen müssen, damit der Sterbefall ordnungsgemäß vonstattengeht.

Um Sie in dieser Belastungssituation so gut wie möglich zu unterstützen, haben wir hier eine Checkliste für den Todesfall zusammengestellt mit einer Übersicht zu allen wichtigen Aufgaben, die nach einem Todesfall auf die Angehörigen zukommen.

Bestattungsarten
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Unmittelbar nach dem Sterbefall – Checkliste für die ersten Schritte

Einen Arzt verständigen: Die erste Aufgabe erledigen die meisten Angehörigen ganz intuitiv, nämlich den Hausarzt der verstorbenen Person zu verständigen oder ggf. den Notdienst zu kontaktieren. Dieser wird den Tod offiziell bestätigen sowie Todeszeitpunkt und -ursache feststellen, um daraufhin einen Totenschein auszufüllen. Ist die angehörige Person im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, übernimmt die Einrichtung diese Formalien.

Weitere Angehörige informieren: Dieser Schritt ist nicht leicht, doch für Familie und enge Freunde ist es häufig hilfreich, bei einem Trauerfall zusammenzukommen: Um füreinander da zu sein, über die geliebte Person zu sprechen und nicht allein trauern zu müssen. Wenn möglich, übermitteln Sie die Nachricht persönlich von Angesicht zu Angesicht. Oft ist dieses Gespräch aber nur per Telefon möglich. Versuchen Sie Verwandte, Bekannte und Freunde behutsam zu informieren und ihnen die Nachricht nicht in einer ungünstigen Situation zukommen zu lassen, zum Beispiel wenn die Person gerade Auto fährt.

Abschiednahme am Sterbeort: Bei einem Haussterbefall kann der oder die Verstorbene vor Ort belassen werden, um Abschied nehmen zu können. Halten Sie den Raum kühl und nutzen Sie zum Bedecken nur eine dünne Auflage. Bei Sterbefällen im Pflegeheim können Sie ebenfalls Ihr Recht auf Abschiednahme wahrnehmen, auch wenn die Einrichtung auf eine schnelle Abholung drängt. Lassen Sie sich vom Bestatter Ihres Vertrauens genau zu Ihren Rechten und Pflichten beraten – diese weisen von Region zu Region teilweise feine Unterschiede auf.

In den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall – Checkliste zu Behörden und Unterlagen

Wichtige Dokumente zusammensuchen: Um ein Bestattungsinstitut beauftragen zu können, werden diverse Unterlagen vom Verstorbenen benötigt. Diese sollten nach dem Tod ebenfalls schnellstmöglich zusammengetragen werden. Je nach Familienstand sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die folgende Auswahl sollte für das erste Gespräch mit dem Bestatter mitgebracht werden:

Benötigte Unterlagen für das erste Gespräch beim Bestatter sowie die Sterbeurkunde Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden
Personalausweis (alternativ Meldebestätigung)
Geburts­urkunde*
Anschrift der Kinder
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde des Partners
Scheidungsurteil

*Mittlerweile benötigt das Standesamt in jedem Fall die Geburtsurkunde, um die Sterbeurkunde ausstellen zu können. Nicht wie früher, als beispielsweise die Heiratsurkunde ausreichte.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle benötigten Unterlagen vorliegen, damit es zu keinen Mehrkosten oder einer Verzögerung der Beisetzung kommt. Sollten Dokumente fehlen, geben Sie dem Bestatter rechtzeitig Bescheid.

Mögliche Bestattungsvorsorge prüfen: Hat die verstorbene Person für den eigenen Tod bereits Vorsorge getroffen, sind darin je nach Ausgestaltung unterschiedliche Punkte für den Sterbefall geregelt:

  • In einer Bestattungsverfügung wird der Willen des Menschen festgehalten, was nach dem Tod mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll.
  • Mit einer Sterbegeldversicherung können Versicherte für den eigenen Tod finanziell vorsorgen, um ihre Angehörigen zu entlasten. Vorkehrungen bezüglich der Art und Weise der Beisetzung und ähnliches werden damit jedoch nicht getroffen.
  • Inhaltliches und Finanzielles kann in einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt werden, der direkt mit dem Bestattungsinstitut abgeschlossen wird. Angehörige werden mit dieser Variante von vielen organisatorischen Pflichten entbunden.

Besonderheiten bei Versicherungen: Besonders wichtig bei den bürokratischen Angelegenheiten ist, die Versicherungen des Verstorbenen zu prüfen und die wichtigsten schnellstmöglich zu kündigen bzw. zu informieren.

Versicherung Kündigung Information
Lebensversicherung, Sterbegeldversicherungen unverzüglich Bei Nichteinhalten der Frist droht, den Versicherungsanspruch zu verlieren. Zudem wird in einigen Fällen die Todesursache überprüft.
Unfallversicherung 48 Stunden nach dem Unfalltod
Krankenversicherung, Pflegegeldversicherung, Rentenversicherung 72 Stunden nach dem Tod Abmeldung kann vom Bestattungsinstitut übernommen werden. Krankenkartenkasse sollte abgegeben werden.
Haftpflichtversicherung Endet automatisch mit dem Tod Versicherung so schnell wie möglich benachrichtigen, da Beiträge ab Zeitpunkt der Mitteilung erstattet werden.
Hausratsversicherung Erlischt 2 Monate nach dem Tod Wird vererbt, wenn erbende Person die Wohnung inklusive Einrichtung übernimmt.
Kfz-Versicherung Wird vererbt Versicherung kann erst bei Ummeldung des Fahrzeugs gewechselt werden.

Arbeitgeber benachrichtigen: Befand sich der Verstorbene zu Lebzeiten in einer Beschäftigung, muss natürlich der Arbeitgeber über das Ableben informiert werden. Zunächst reicht es, kurz Bescheid zu geben. Später müssen allerdings auch formelle Unterlagen eingereicht werden wie die Sterbeurkunde. Das gleiche gilt für Schulen, Universitäten oder vergleichbare Institutionen.

Sterbeurkunde beantragen: Spätestens drei Werktage nach dem Tod müssen Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt am Sterbeort (nicht dem Geburtsort) beantragen. Diese Aufgabe kann auch das Bestattungsinstitut für Sie übernehmen. Wichtig ist, dass Sie ausreichend Ausführungen beantragen. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in der oben aufgeführten Tabelle. In der Regel benötigt das Standesamt etwa eine Woche für die Bearbeitung, in Ausnahmefällen kann es allerdings bis zu sechs Wochen dauern.

Ein Bestattungsinstitut beauftragen – Checkliste für Ehepartner und Angehörige

Wer ist bei einem Todesfall bestattunsgpflichtig?

Die Bestattungspflicht in Deutschland regelt, welche Angehörigen nach dem Tod einer Person dafür sorge tragen müssen, dass diese ordnungsgemäß bestattet wird und zum Beispiel auch die Bestattungskosten übernehmen. Die Bundesländer regeln die Bestattungspflicht in ihren Bestattungsgesetzen, daher bestehen von Land zu Land bzw. Region teilweise einige Abweichungen. Generell gilt aber diese Rangfolge für die Bestattungspflicht:

  1. Erben
  2. Ehepartner oder Ehepartnerin
  3. Kinder
  4. Eltern
  5. Geschwister
  6. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  7. Andere Sorgeberechtigte
  8. Großeltern
  9. Enkelkinder
  10. Weitere Verwandte bis zum 3. Grad

Können die sogenannten Totenfürsorgeberechtigten nicht (rechtzeitig) ausgemacht werden, übernimmt die Gemeinde in Gestalt des Ordnungsamtes die Organisation der rechtmäßigen Bestattung.

Weitere Schritte mit dem Bestattungsinstitut: Mit dem beauftragten Bestattungsinstitut werden Art und Datum der Beisetzung, Trauerfeier sowie der Friedhof in Abstimmung mit den weiteren Angehörigen ausgewählt. Zudem kümmert sich das Bestattungsinstitut um die Abholung des Verstorbenen. Außerdem müssen weitere Formalitäten geklärt werden, bei denen das Bestattungsinstitut unterstützend zur Seite stehen kann. Für einen Überblick über die für den Bestatter benötigten Unterlagen haben wir für Sie eine praktische Checkliste für den Todesfall als PDF vorbereitet.

Organisation von Beisetzung und Trauerfeier: Für die Beerdigung müssen einige Entscheidungen getroffen werden, wie den Bestattungstermin festzulegen, Todesanzeigen aufzusetzen und Trauerkarten zu versenden. Je nachdem wie Sie Beerdigung und Trauerfeier gestalten wollen, sind außerdem Überlegungen zu Grab und Blumenschmuck nötig sowie den eingeladenen Gästen, der musikalischen Begleitung und möglichen Grabrednern. Ihr Bestattungsinstitut wird Ihnen dabei helfen, den Überblick zu wahren und alles Nötige zu planen, beispielsweise mithilfe von Checklisten und persönlicher Beratung.

Dinge, die vom Bestatter erledigt werden können / sollten:

Formalitäten

  • Abmelden beim Einwohnermeldeamt
  • Abmelden der Krankenkasse und Pflegestufe
  • Abmelden der Kriegsopferrente
  • Abmelden der Rente
  • Abmelden der Sozialversicherung
  • Abmelden des Blindengeldes
  • Abmelden des Schwerbeschädigtenausweises
  • Beantragen der Vorschusszahlung für die Hinterbliebenen
  • Freigabe bei der Kriminalpolizei einholen
  • Polizeiliche Abmeldungen beim Einwohnermeldeamt
  • Reisepass ungültig machen
  • Sterbeurkunden in der gewünschten Stückzahl beantragen

Organisatorisches für die Bestattung

  • Anmelden der Träger bei städtischen Friedhöfen (Erdbestattung)
  • Anmelden des Friedhofs
  • Anmelden des Krematoriums

Organisatorisches für die Trauerfeier / Beisetzung

  • Anmelden des Redners oder Pfarrers
  • Anmelden eines Musikers

Welche Aufgaben für die Vorbereitung der Beerdigung und Trauerfeier auf Sie zukommen, haben wir in einer weiteren übersichtlichen Checkliste für den Trauerfall als PDF für Sie zusammengefasst

Den Haushalt verwalten beim Todesfall – Checkliste für Angehörige

Wohnung versorgen: Je nach Wohnsituation der verstorbenen Person gibt es hier verschiedene Aufgaben zu erledigen.

  • Der Vertrag mit einem Pflegeheim endet automatisch mit dem Sterbetag. Besprechen Sie mit der Heimleitung, bis wann die Habseligkeiten der Person ausgeräumt werden sollen.
  • Lebte der Verstorbene in einem gemeinsamen Haushalt, geht der Mietvertrag auf Ehepartner oder Lebensgefährten über. Energieversorger und weitere Anbieter sollten dementsprechend umgemeldet werden.
  • Lebte die verstorbene Person allein, können Erben den Mietvertrag übernehmen oder haben genauso wie der Vermieter innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung über den Tod ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von jeweils drei Monaten. Im Fall einer Kündigung muss die Wohnung rechtzeitig geräumt werden.

Verträge kündigen: Trotz Todesfall müssen die meisten Verträge explizit gekündigt werden. Dazu muss in der Regel die Sterbeurkunde beigelegt werden. Prüfen Sie bei den jeweiligen Anbietern, ob bestimmte Formulare für diesen Fall ausgefüllt werden müssen oder eine formlose Kündigung reicht. Sind Sie sich bei einigen Verträgen nicht sicher, erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bestatter oder fordern Sie eine juristische Beratung an.

Diese Verträge müssen in der Regel immer gekündigt werden:

  • Energieversorgung (Strom)
  • Gas und Wasser, sofern nicht im Mietvertrag enthalten
  • Telefon- und Internetanbieter: Gesetzlich gesehen geht der Vertrag auf die Erben über und kann nur zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die meisten Anbieter nehmen aus Kulanz aber außerordentliche Kündigungen beim Todesfall an.
  • Rundfunkbeitrag abmelden

Weitere mögliche Verträge zum Überprüfen:

  • Club- und Vereinsmitgliedschaften
  • Regelmäßige Spendenbeiträge
  • Abonnements

Für einen Überblick über laufende Kosten helfen beispielsweise Kontoauszüge.

Accounts in sozialen Netzwerken: Zu den Aufgaben der Angehörigen gehört auch, das digitale Erbe zu verwalten. Sind die Zugangsdaten vorhanden, können die Konten online selbst gelöscht oder deaktiviert werden. Ansonsten können Sie die Netzwerke mit einem Brief inklusive Kopie der Sterbeurkunde um das Löschen bitten. Bei Facebook gibt es beispielsweise auch die Möglichkeit, das Profil in Form einer Gedenkseite aufrecht zu erhalten.

Finanzielle Angelegenheiten – Checkliste beim Todesfall

Zahlungsverkehr prüfen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über laufende Zahlungen, Daueraufträge und weitere Kontenbewegungen und veranlassen Sie ggf. die Zahlungen zu stoppen, z. B. indem Sie die entsprechenden Verträge kündigen.

Kontennachforschung: Nicht immer haben Erben Zugang zu sämtlichen Bankunterlagen des Verstorbenen. In Deutschland gibt es leider kein zentrales Register, an das sich Erben bezüglich der Bankkonten wenden könnten. Liegt die Vermutung nahe, nicht zu allen Konten Informationen zu haben, können Erben die einzelnen Bankenverbände anschreiben und nachfragen.

Konto schließen: Bei einem gemeinsam geführten Konto oder wenn eine Vollmacht ausgestellt wurde, kann die entsprechende Person das Konto einfach schließen lassen. Existiert ein Testament, wandelt sich das Konto nach einem Todesfall automatisch in ein Nachlasskonto um, das so lange von der Bank gesperrt bleibt, bis die Abwicklung des Erbes vollzogen ist. Lastschriftaufträge werden für den Zeitraum weiter durchgeführt. Ansonsten können sich die rechtmäßigen Erben mit einem Erbschein ausweisen und über das Konto verfügen, um es beispielsweise auflösen zu lassen.

Finanzamt: Spätestens nach drei Monaten muss das Finanzamt über die Erbschaft informiert werden. Unter Umständen müssen die Erben eine Erbschaftssteuer zahlen. Zudem kommt auf die Erben eine letzte Steuererklärung zu, wenn die verstorbene Person noch steuerpflichtige Einkünfte zwischen Jahresbeginn und Todestag hatte, die nicht durch Abzug von Lohn- und Kapitalsteuer abgegolten werden.

Todesfall: Checkliste für den Nachlass

Erbschein beantragen: Liegt kein Testament vor, wird ein Erbschein benötigt, um sich als rechtmäßige Erben auszuweisen und so zum Beispiel auf Konten zugreifen zu können. Geht es um Immobilienbesitz, ist in jedem Fall ein Erbschein nötig. Zuvor müssen sich die potenziellen Erben jedoch innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob sie das Erbe antreten wollen. Je höher der Nachlasswert ist, desto mehr kostet auch der Erbschein. Er wird beim Amtsgericht beantragt, die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen dauern.

Testament: Wird ein Testament gefunden, muss dieses unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht werden, ansonsten gilt dies als strafbare Urkundenunterdrückung und kann zudem erbrechtlich mit Erbunwürdigkeit geahndet werden. Das Nachlassgericht setzt einen Termin zur Testamentsöffnung auf, der in der Regel nicht eher als sechs Wochen nach dem Tod ist, und informiert die Erben.

Hinterbliebenenrente beantragen: Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre haben ein Anrecht auf Witwen- bzw. (Halb-) Waisenrente. Diese werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen bei der Rentenversicherung beantragt werden.

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