Münchner Bestatter bietet: Zurück in die Heimat - Wir erfüllen Ihnen gerne einen oft geäußerten Wunsch. In den Schweizer Kantonen gilt folgendes Gesetz: Jeder kann über die Urnenasche seiner Verstorbenen frei verfügen. Der seriöse Weg: Urnenübergabe an einen Angehörigen zur freien Verfügung mit "späterer Almwiesenbestattung".