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Die Urne zu Hause aufbewahren – Geht das?

In Deutschland gilt der Friedhofszwang. Das bedeutet, dass die Asche eines Verstorbenen nur auf einem Friedhof beigesetzt werden darf. Ausnahmen bilden Baumbestattungen mit einer Beisetzung in vorher festgelegten Waldstücken und Seebestattungen. Mit dem Wandel der Bestattungskultur in den letzten Jahren wünschen sich jedoch immer mehr Menschen hierzulande, die Asche eines Angehörigen ausgehändigt zu bekommen. Sei es, um die Urne zu Hause aufzubewahren, sie im eigenen Garten beizusetzen oder die Asche zu einem späteren Zeitpunkt selber in der Natur zu verstreuen.

Urne Zuhause aufbewahren
© Syda Productions – fotolia.com

Welche Bestattungsarten sind in Deutschland erlaubt?

Nach den in Deutschland geltenden Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer ist es nicht gestattet, sich die Asche eines Verstorbenen aushändigen zu lassen. In Deutschland gilt die sogenannte Beisetzungspflicht. Nach deutschem Recht darf ein Leichnam oder auch die Asche eines Verstorbenen nicht außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden. Man spricht hierbei vom Friedhofszwang. Ausnahmen bilden Seebestattungen, bei denen die Asche dem Meer übergeben wird, und Baumbestattungen, bei denen die Urne zum Beispiel in einem Friedwald oder einem Ruheforst beigesetzt werden darf.

Alternative Bestattungsarten

Obwohl die Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen stetig wächst, sind  Bestattungsformen wie die Luft- oder die Almwiesenbestattung in Deutschland nicht möglich. Ebenso wenig ist es möglich, dass die Angehörigen die Urne einfach mit nach Hause nehmen oder die Asche im eigenen Garten bzw. irgendwo in freier Natur bestatten. Überführungen von Verstorbenen oder auch von Totenasche dürfen in Deutschland nur Bestatter vornehmen. Darüber dürfen Krematorien und Bestatter auch Urnen per Post an den Ort der Beisetzung, also an einen Friedhof, einen Friedwald oder an eine Reederei, zu versenden.

Seit 2015 erlaubt die freie Hansestadt Bremen bietet als einziges Bundesland die Aushändigung der Asche und die anschließende Verstreuung auf privaten Grundstücken oder öffentlichen Plätzen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss der Verstorbene beispielsweise zu Lebzeiten eine Person zur Totenfürsorge bestimmt haben. Außerdem muss er einen Verstreuungsort für die Asche festgelegt haben. Die dauerhafte Aufbewahrung der Urne zu Hause ist auch in Bremen nicht gestattet.

In Deutschland gilt Friedhofszwang

Ursprünglich wurden Friedhöfe errichtet, da die Beerdigung im öffentlich geregeltem Rahmen und an hierzu vorgesehenen Orten der Ausbreitung von Seuchen und der Belastung des Grundwassers vorbeugt. Die anfänglich hygienischen Standards waren der Grund, aus dem sich später der Friedhofszwang in Deutschland entwickelt hat (Quelle). Zudem prägte sich die allgemeine Annahme, dass die Totenruhe, die in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt ist, nur auf einem Friedhof garantiert werden kann. Die christlichen Kirchen stützen den gesetzlich verankerten Friedhofszwang bis heute, da der würdevolle Umgang mit einem Toten bzw. der Asche eines Verstorbenen anderenfalls nicht sichergestellt sei.

Der Friedhof als fester Ort zum Trauern

Friedhöfe sind zudem öffentliche Orte, und sie bieten jedem Trauernden Zugang und einen Ort zum Trauern. Das ist besonders dann wichtig, wenn Familien zerstritten sind. Hätte nämlich ein Angehöriger die Urne zu Hause in der Schrankwand zu stehen, so gäbe es unter Umständen gar keinen Zutritt für andere Verwandte. Diese hätten dann keinen Ort der Trauer. Dabei wünschen sich viele Menschen, über die Asche ihrer verstorbenen Angehörigen frei verfügen zu können bzw. die Urne ganz nah bei sich zu haben.

Wer sich nicht an das Bestattunsgesetz hält und Leichen oder die Asche anderweitig bestattet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Er muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Bestattungsgesetz
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Urne zu Hause in anderen Ländern

In vielen anderen europäischen Ländern ist es problemlos möglich, den Angehörigen die Asche eines Verstorbenen auszuhändigen, zum Beispiel in der Schweiz. Dort können sich die Angehörigen eine nicht begrenzte Zeit für die persönliche Abschiednahme nehmen. Sie dürfen die Urne während dieser Zeit zu Hause zu behalten, bis Sie sich über den endgültigen Ort der Beisetzung entschieden haben. Die Beisetzung der Asche erfolgt dann später zum Beispiel in Form einer Gebirgsbach-Bestattung oder einer Felsbestattung. Viele Menschen entscheiden sich aber auch für den dauerhaften Verbleib der Urne zu Hause. Das liberale Bestattungsgesetz der Schweiz sieht aber auch alternative Bestattungsformen, wie die Diamantbestattung oder die Luftbestattung vor.

Ebenso liberal sind die Bestattungsgesetze in den Niederlanden. Auch hier ist es möglich, sich eine Urne aushändigen zu lassen und sie mit nach Hause zu nehmen. Die tröstliche Vorstellung, dem Verstorbenen nah zu sein, ist für viele Menschen ein schöner Gedanke.

Einäscherung in den Niederlanden

Es gilt immer das Bestattungsrecht des Landes, in dem sich die Asche gerade befindet. Wer also die Asche eines Angehörigen nicht auf einem Friedhof in Deutschland beisetzen möchte, der wählt den Weg über die Schweiz oder über die Niederlande, um mit der Totenasche nach dem dort geltendem Recht verfügen zu dürfen. Überführt man einen Verstorbenen in ein niederländisches Krematorium und lässt ihn dort einäschern, so bekommt man die Urne nach 30 Tagen ausgehändigt und darf sie legal wieder nach Deutschland bringen. Sobald die Urne wieder in Deutschland ist, gilt jedoch deutsches Recht und somit die Beisetzungspflicht und somit der Friedhofszwang.

Urne nach Schweizer Bestattungsrecht

Eine andere Möglichkeit ist die Einäscherung des Verstorbenen in Deutschland und die anschließende Überführung der Urne in die Schweiz. Ein Schweizer Unternehmen bietet für deutsche Interessenten die Möglichkeit der Urne nach Schweizer Bestattungsrecht an. Damit einher geht der Erwerb eines Grabplatzes in der Schweiz. Aber auch die Aufbewahrung der Asche in der Schweiz bietet das Schweizer Unternehmen an. Die Asche verbleibt dort so lange, bis über den endgültigen Beisetzungsort entschieden ist. Somit besteht auch die Möglichkeit, dass man die Asche irgendwann vielleicht an einen anderen Ort überführt und dort beisetzt. Das kann beispielsweise ein Ort sein, an dem der Verstorbene gern Urlaub gemacht hat.

Bringt man die Urne wieder zurück nach Deutschland, so gilt automatisch wieder deutsches Recht, und es besteht Beisetzungspflicht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. Die Höhe der Geldbuße regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Im Land Brandenburg kann eine solche Ordnungswidrigkeit beispielsweise mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Wenn die zuständigen Behörden davon erfahren, erfolgt die Beschlagnahmung und die Zwangsbestattung der Asche auf Kosten der Angehörigen.

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