Der Ablauf einer Bestattung
Der Ablauf einer Bestattung kann ganz nach den Wünschen des Verstorbenen und der Hinterbliebenen gestaltet werden. Maßgeblich für den Bestattungsablauf ist die gewählte Bestattungsart. Entscheidend ist zudem, ob eine Trauerfeier oder Abschiednahme ausgerichtet werden soll oder nicht. Die Wünsche zum Bestattungsablauf müssen dem Bestatter klar kommuniziert werden. Der Bestatter sollte auf jeden Fall in Rücksichtnahme auf diese Wünsche ausgewählt werden. Jede Bestattung läuft individuell ab und kann zudem persönlich gestaltet werden.
Bestattungsablauf
1. Auswahl eines Bestatters
Sofern im Vorfeld noch kein Bestattungsunternehmen ausgewählt wurde, muss dies passieren, wenn ein Sterbefall eingetreten ist. Freunde und Bekannte können Sie hierbei unterstützen und Empfehlungen geben. Nutzen Sie auf jeden Fall auch das Internet für die Bestattersuche. Preisvergleiche sind nicht pietätlos, denn die Preisunterschiede sind teilweise gravierend. Verschaffen Sie sich doch durch ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch einen Eindruck von dem Unternehmen, das beauftragt werden soll. Hier können Sie nachlesen, woran man einen seriösen Bestatter erkennt.
2. Trauergespräch
Das Trauergespräch mit dem Bestatter Ihrer Wahl kann sowohl vor als auch nach der Überführung des Verstorbenen erfolgen. Trauergespräche sind da, um alle Details zum Bestattungsablauf und zur Organisation zu besprechen. Hierzu zählen beispielsweise: die Übergabe von Dokumenten, die Auswahl der Bestattungsart, Terminabsprache für die Trauerfeier und die Beisetzung, Gestaltung der Trauerfeier inkl. Blumen, Musik, Dekoration, Auswahl des Sarges und/oder der Urne, Erstellen von Texten für Trauerkarten und Todesanzeigen.
Ein Trauergespräch wird meistens in den Räumlichkeiten des Bestatters geführt. Viele Bestatter bieten aber auch einen kostenlosen Hausbesuch an. Lassen Sie sich für alle besprochenen Leistungen unbedingt ein schriftliches Angebot erstellen! Wenn alles passt, können Sie den Bestatter nach dem Trauergespräch mit der Bestattung beauftragen. Wenn Sie das Angebot zuerst mit der Familie besprechen möchten oder noch ein Vergleichsangebot einholen möchten, dürfen Sie dies tun.
3. Abholung und Überführung des Verstorbenen
Nachdem geklärt ist, welches Bestattungsinstitut die Bestattung durchführen soll, wird der Verstorbene von einem Bestatter abgeholt und in eine Kühlzelle oder (bei einer Feuerbestattung) in das Krematorium überführt. Ein Verstorbener darf abgeholt werden, sobald ein Arzt eine natürliche Todesursache festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat. Je nach dem, wo der Sterbefall eingetreten ist, gibt es unterschiedliche Fristen für die Abholung. Ist der Sterbefall zu Hause, im Hospiz oder im Heim eingetreten, so muss der Verstorbene innerhalb von 24 – 36 Stunden in eine Kühleinrichtung überführt werden. Krankenhäuser haben in der Regel eigene Kühlmöglichkeiten, so dass für Abholung ein Zeitfenster von mehreren Tagen zur Verfügung steht. Generell gilt: Die Abholung sollte immer so schnell wie möglich passieren, da die Kühlung im Krankenhaus mit Kosten verbunden sein kann.
Ungeklärte Todesursache
Wenn der Arzt, der die Todesursache bescheinigen soll, einen natürlichen Tod nicht zweifelsfrei feststellen kann, wird die Kriminalpolizei eingeschaltet. Der Verstorbene wird dann “beschlagnahmt”, um eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. Dies kann entweder in einem Krankenhaus oder in einem rechtsmedizinischen Institut erfolgen. Wird nach der Untersuchung eine natürliche Todesursache bescheinigt, so erfolgt die “Freigabe” des Leichnams durch die Kriminalpolizei, und der Bestatter kann der Verstorbenen abholen.
4. Abschiednahme
Unabhängig von der Bestattungsart wird der Verstorbene vor der Beerdigung oder Einäscherung hygienisch versorgt. Diese Tätigkeit gehört immer zum Bestattungsablauf. Ist eine Abschiednahme am offenen Sarg gewünscht, so muss der Verstorbene entsprechend würdig und ästhetisch hergerichtet werden. Kleidung und persönliche Gegenstände bringen den Charakter des Verstorbenen noch einmal zum Vorschein. Der Sarg kann auch mit Fotos und Farbe individuell gestaltet werden. Die Aufbahrung ist eine besondere Form des Abschiednehmens, die den engsten Angehörigen hilft, das Unfassbare fassbar zu machen. Ein Abschied am Sarg ist sowohl bei einer Erdbestattung als auch bei einer Feuerbestattung (vor der Einäscherung) möglich. Viele Bestatter stellen hierfür einen Abschiedsraum zur Verfügung. Auch Friedhöfe oder Kirchen bieten die Möglichkeit der Aufbahrung und Abschiednahme am Sarg. Bei einer Feuerbestattung kann der Abschied am Sarg oft auch im Krematorium ermöglicht werden.
5. Trauerfeier
Die Trauerfeier ist eine feierliche Abschiednahme von einer verstorbenen Person. Sie gibt den Menschen aus dem Umkreis des Verstorbenen die Möglichkeit zum Abschiednehmen, Erinnern, Wertschätzen und Trauern. Die Trauerfeier kann entweder am Sarg oder an der Urne stattfinden. Eine Trauerfeier findet meistens in der Friedhofskapelle oder Trauerhalle vor der Beisetzung statt. Mit Kerzen, Tüchern, Blumen wird der Raum feierlich dekoriert. Mit einer Trauerrede und passender Musik wird eine stimmungsvolle Atmosphäre geschaffen. Eine anonyme Beisetzung schließt eine Trauerfeier im Vorfeld jedoch nicht aus. Bei einer stillen Beisetzung findet zwar keine Trauerfeier statt, mann kann aber dennoch bei der Beisetzung der Urne anwesend sein.
6. Beisetzung
Nach der Trauerfeier kann die Urne oder der Sarges in dem dafür vorbereiteten Grab beigesetzt werden. Dies geschieht – außer bei anonymen Beisetzungen – im Beisein der Trauergäste. Der Urnenträger bzw. die 6 Sargträger werden entweder vom Friedhof gestellt oder vom Bestattungshaus organisiert. Manche Friedhöfe gestatten es auch, dass Angehörige den Sarg oder die Urne selber tragen. Am Grab selbst wird häufig noch eine Trauerrede gehalten
Haben Sie weitere Fragen zum Bestattungsablauf?
Wir stehen unter der Rufnummer 030 83 79 11 11 rund um die Uhr zur Verfügung und helfen Ihnen gern weiter