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Almwiesenbestattung – Ablauf und Kosten im Überblick

Die Almwiesenbestattung ist eine Form der Naturbestattung. Dabei setzt man die Asche der Verstorbenen in der freien Natur auf einer Almwiese bei oder verstreut sie in alle Himmelsrichtungen. Ebenso wie die Baumbestattung ist auch diese Art der Naturbestattung in der Schweiz erfunden worden. In der Schweiz besteht – anders als in Deutschland – keine Friedhofspflicht. In Deutschland ist es aus diesem Grund auch nicht erlaubt, eine Almwiesenbestattung durchzuführen. Indem man die Asche in die Schweiz überführt, kann eine Almwiesenbestattung dennoch möglich gemacht werden.

Almwiesenbestattung
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Bestattungsform für Naturliebhaber

Für viele naturliebenden Menschen ist es ein besonderer Reiz, in der freien Natur die letzte Ruhe zu finden. Die Bestattung auf einer Almwiese bietet da eine gute Möglichkeit. Gerade die Umgebung und Aussicht einer solchen Grabstätte ist von solcher Schönheit, dass immer mehr Menschen diese Bestattungsart für sich selber oder für Ihre verstorbenen Angehörigen wählen. Die Almwiesenbestattung erfordert keinerlei Pflege des Grabes, denn die Pflege übernimmt die Natur selbst. Es ist allerdings nicht erlaubt, Grabschmuck oder Blumen am Beisetzungsort zu platzieren. Weder die Bepflanzung noch ein Grabstein oder eine namentliche Erkennung sind erlaubt. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, ein Kreuz aufzustellen. Eine Almwiesenbestattung ist daher auch immer eineanonyme Bestattung.

Trauerfeier in der freien Natur

Dennoch können die Angehörigen ihre Trauerfeier mit Familie und Freunden an der Stelle der Beisetzung halten. Es besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen den letzten Abschied ganz nach den Wünschen der Verstorbenen und Angehörigen gestalten. Im Gegensatz zu vielen Friedhöfen bietet eine solche Bestattung eine idyllische Landschaft. Häufig befinden sich die Grabstätten mitten in der Natur, am Rande der Berge.

Almwiesenbestattung trotz Friedhofszwang?

Auch wenn es nicht erlaubt ist, in Deutschland eine Almwiesenbestattung durchzuführen, können Bestatter entweder die Asche oder den Leichnam zu einem Bestattungsinstitut in der Schweiz oder in einem anderen Land, in dem die Almwiesenbestattung erlaubt ist, überführen. Damit lassen sich die strengen deutschen Regelungen umgehen. Weder der deutsche Bestatter noch die Angehörigen machen sich bei einer solchen Umgehung strafbar. Die notwendigen Formalitäten werden von den Bestattern geregelt.

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