funus call icon 0800 3060777
Kostenlose Beratung - 24 Stunden erreichbar

Überführung einer verstorbenen Person

Unter Überführung versteht man den Transport eines Leichnams bzw. der Asche eines Verstorbenen. Die Anzahl der zu tätigenden Überführungen bei einem Sterbefall richten sich z.B. nach der Bestattungsart, dem Rahmen der Abschiednahme und danach, ob eine rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet wurde. Jeder verstorbene Mensch muss bis zur Beisetzung mindestens zweimal überführt werden:

  • die 1. Überführung ist in der Regel die Abholung eines Verstorbenen vom Sterbeort und in die Räumlichkeiten des Bestatters, wo die hygienische Versorgung, das Einkleiden und das Einbetten erfolgen.
  • Die 2. Überführung ist der Transport des Verstorbenen vom Bestatter zum Friedhof, wo der Leichnam in einem Sarg beigesetzt wird (Erdbestattung).
  • Bei einer Feuerbestattung kommen zusätzlich die Überführung des Leichnams zum Krematorium und die anschließende Überführung des Asche zurück zum Bestatter oder direkt zum Beisetzungsort (Friedhof, Seereederei) hinzu.
  • eine zusätzliche Überführung ist dann notwendig, wenn eine gerichtsmedizinische Untersuchung angeordnet und der Verstorbene in die Rechtsmedizin gebracht werden muss.
  • Wird vor der Einäscherung ein Abschied am Sarg gewünscht, so bringt der Bestatter den Verstorbenen z.B. in eine Friedhofskapelle, wo der Sarg aufgebahrt wird. Auch dies bedeutet eine weitere Überführung.
Überführung
© kbuntu – fotolia.com

Wer darf einen Verstorbenen überführen?

Die Bestattungsgesetze der einzelnen Länder verbieten es Privatpersonen, einen Leichnam zu transportieren. Die Überführung eines Verstorbenen darf daher ausschließlich von Bestattungs- oder Überführungsunternehmen vorgenommen werden. Der Transport eines Verstorbenen muss in einem speziell dafür ausgelegten Kühlfahrzeug erfolgen - dem Leichenwagen. Dies gilt sowohl für die Abholung am Sterbeort bzw. in der Rechtsmedizin als auch bei Sargüberführungen innerhalb Deutschlands oder international. Ebenso ist es in Deutschland in der Regel nicht erlaubt, als Privatperson eine Urne zu transportieren.

Die 1. Überführung - Voraussetzungen und Fristen

Voraussetzungen für die Überführung eines Leichnams

Voraussetzung für die Abholung eines Verstorbenen ist, dass ein zum Sterbeort gerufener Arzt den Tod festgestellt und einen natürlichen Tod bescheinigt hat. Weitere Informationen zur Ausstellung des Totenscheins finden Sie hier.

Konnte bei der ersten Leichenschau am Sterbeort kein natürlicher Tod festgestellt werden, so wird der Verstorbene zuerst in ein rechtsmedizinisches Institut überführt. Dort werden weitere Untersuchungen und gegebenenfalls eine Obduktion zur Feststellung der Todesursache von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Erst wenn der Leichnam von der Staatsanwaltschaft freigegeben wurde, kann das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl die Überführung des Verstorbenen vornehmen. Weitere Dokumente und Genehmigungen werden bei einer internationalen Überführung benötigt.

Fristen für die Überführung

Je nachdem, wo der Sterbefall eingetreten ist, gibt es unterschiedliche Fristen für die erste Überführung. Ist der Sterbefall zu Hause, im Hospiz oder im Heim passiert, so muss der Verstorbene innerhalb von 24 – 36 Stunden am Sterbeort dort abgeholt und in eine Kühleinrichtung überführt werden. So bleibt den Angehörige noch ausreichend Zeit, um sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. Die meisten Krankenhäuser haben eigene Kühlzellen, in denen der Verstorbene bis zur Abholung durch den Bestatter für einige Tage verbleiben kann.

Die genaue Frist für die Erstüberführung regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Sie beträgt in Brandenburg und Sachsen 24 Stunden, in Thüringen 48 Stunden und in allen anderen Bundesländern 36 Stunden. Nur für Bayern und Bremen gibt es keine Angaben zur Überführungsfrist.

Bundesland Frist für die Überführung
Baden-Württemberg 36 Stunden
Bayern *
Berlin 36 Stunden
Brandenburg 24 Stunden
Bremen *
Hamburg 36 Stunden
Hessen 36 Stunden
Mecklenburg-Vorpommern 36 Stunden
Niedersachsen 36 Stunden
Nordrhein-Westfalen 36 Stunden
Rheinland-Pfalz 36 Stunden
Saarland 36 Stunden
Sachsen 24 Stunden
Schleswig-Holstein 36 Stunden
Saarland 36 Stunden
Thüringen 48 Stunden

* keine Frist angegeben - die Überführung soll jedoch zeitnah erfolgen

Quelle: Bestattungsgesetze der Bundesländer, Stand 10/2018

Rechtliche Aspekte für internationale Überführungen

Nicht immer ist der Sterbeort in der Stadt oder der Region, in welcher die Beisetzung von Sarg oder Urne stattfinden soll. Särge und Urnen können innerhalb Deutschlands, aber auch weltweit überführt werden. Die Überführung einer Urne erfolgt in der Regel unkompliziert auf dem Postweg. Urnen werden innerhalb Deutschlands z.B. vom Krematorium an den Friedhof, zum Friedwald oder zur Seereederei überführt.

Die Überführung eines Sargs über weitere Strecken ist mit mehr Aufwand und daher auch mit höheren Kosten verbunden. Die Sargüberführung kann innerhalb Europas mit dem Auto, per Zug, Schiff oder mit dem Flugzeug erfolgen. Außerhalb Europas darf ein Sarg nur mit dem Flugzeug transportiert werden.

Vor allem für die Sargüberführung über Ländergrenzen hinweg gibt es einige Vorschriften zu beachten:

  • Unabhängig davon, ob der Transport eines Verstorbenen im Sarg auf dem Landweg oder im Flugzeug erfolgt, muss in den Holzsarg ein luftdicht verschlossener Zinkbehälter eingesetzt werden. Bei Überführungen im Flugzeug sorgt ein Ventil im Zinksarg für den Druckausgleich. Zusätzlich wird er in einer Holzkiste verpackt, damit der Sarg nicht gleich als solcher zu erkennen ist.
  • Vor dem Transport muss der Verstorbene einbalsamiert werden, wodurch der Tote übergangsweise konserviert und die Verwesung damit aufgehalten wird. So haben Angehörige im Zielland die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen auch am offenen Sarg zu verabschieden.
  • Für den grenzüberschreitenden Transport einer Leiche wird ein amtlicher Leichenpass benötigt. Dieser wird von der zuständigen Gesundheitsbehörde am Sterbeort ausgestellt und ist während der Überführung mitzuführen. Er beinhaltet die persönlichen Daten des Verstorbenen, Angaben über die Todesursache, bestätigt das ordnungsgemäße Einsargen durch den Bestatter und dass keine gesundheitlichen Risiken vorliegen.

Überführungskosten - Wie teuer ist der Transport eines Verstorbenen?

Bei der Angabe der Kosten für eine Überführung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Bei Sargüberführungen sind die Entfernung und der Bestimmungsort ausschlaggebend für die Berechnung der Überführungskosten. Aber auch die Wahl des Bestattungsunternehmens oder der Airline haben Einfluss auf den die Kosten der Überführung eines Leichnams. Im Folgenden finden Sie einige Informationen zu den möglichen Kosten der Überführung von Sarg oder Urne. Die Angaben beruhen auf unseren Erfahrungswerten.

Art der Überführung Beschreibung Kosten
Abholung vom Sterbeort Überführung eines Toten innerorts aus Heim, Haus, Hospiz oder Krankenhaus und Überführung in die Räumlichkeiten des Bestatters 90,00 - 250,00 €
Bei einer Abholung von zu Hause, aus Heim oder Hospiz kann ein Zuschlag i.H.v. von 100,00 - 200,00 € anfallen.
Sargüberführung zum Beisetzungsort Transport des Sarges zum Friedhof, innerorts 100,00 - 250,00 €
Sargüberführung zum Krematorium Transport des Sarges zum Krematorium 100,00- 200,00 €
Überführung der Urne innerdeutsch Überführung der Urne vom Krematorium zum Bestatter oder zum Beisetzungsort (Friedhof, Friedwald, Seereederei), innerdeutsch 35,00 - 95,00 €
Überführung der Urne weltweit Ein Urnenpass ermöglicht es den Hinterbliebenen, die Urne selbst ins Ausland zu transportieren. Das ist sicherer und günstiger als der Versand. Die Überführung ist generell in alle Länder möglich. Der Transport kann entweder im Handgepäck im Flugzeug oder im Auto erfolgen. Versand ist möglich ab 60,00 €
Sargüberführung innerdeutsch Überführung des Sarges innerhalb Deutschlands 1,00 - 2,50 € / km. Es wird die doppelte Entfernung gerechnet, da immer ein Hin- und ein Rückweg gefahren werden muss.
Sargüberführung weltweit Überführung eines Sarges ins Ausland. Kosten sind abhängig von der Entfernung, dem Bestimmungsland und dem gewählten Bestattungsunternehmen. Bei einem Transport per Schiff oder Flugzeug kommen die Gebühren der Reederei oder der Airline hinzu. innereuropäisch auf dem Landweg: 2.000- 7.000 €
außerhalb Europas inkl. Flug: 4.000 - 15.000 €
Geprüfte Bestatter bei Bestattungsvergleich!