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Das sind Alternativen zum Bestattungsgeld

Ein Todesfall verursacht neben der tiefen Trauer leider sehr oft auch finanzielle Probleme. Deshalb gab es das Bestattungsgeld, oder auch Sterbegeld genannt. Das Bestattungsgeld wurde bis 2003 von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet und sollte die Kosten einer Beerdigung decken. Doch es ist im Laufe der Zeit immer mehr reduziert und schließlich ganz abgeschafft worden.

Durch den Wegfall der Leistungen der Krankenkassen müssen nun Alternativen im Wege der Bestattungsvorsorge in Anspruch genommen werden. Dazu zählen vor allem Sterbegeldversicherungen, die Rentenversicherung, Unfallversicherungen sowie unter Umständen eine Sozialbestattung.

Alternativen zum Bestattungsgeld

Die Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet und soll in erster Linie die Angehörigen vor den anfallenden Bestattungskosten schützen. Beim Todesfall des Versicherungsnehmers erhalten die Angehörigen bzw. der Bezugsberechtigte, der bei Abschluss der Versicherung angegeben wird, die volle Versicherungssumme ausgezahlt.

Die Rentenversicherung

Ein möglicher Träger der Bestattungskosten könnte auch die Rentenversicherung sein. Denn hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits seine Rente bezogen, so wird diese für weitere drei Monate als Einmalzahlung an den überlebenden Ehepartner im vollen Umfang ausgezahlt. Diese Zahlung ist auch unter den Begriffen Dreimonatsrente oder Sterbevierteljahr bekannt. Es handelt sich allerdings um eine Vorschusszahlung, die hinterher mit der Hinterbliebenenrente verrechnet wird.

Die Unfallversicherung

Ist der Versicherungsnehmer der Unfallversicherung durch einen Arbeitsunfall gestorben, erhalten die Hinterbliebenen durch die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld. Der Arbeitsunfall beinhaltet auch den Weg von und zur Arbeitsstelle. Wurde die Unfallversicherung privat abgeschlossen, erhalten die Angehörigen in jedem Fall das Geld aus der Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall verstirbt.

Der Arbeitgeber

In manchen Fällen zahlt auch der Arbeitgeber beim Tod eines Betriebsangehörigen eine Sterbebeihilfe an die Angehörigen. Besonders im öffentlichen Dienst ist diese Art der Leistung nach einem Sterbefall möglich. Aber auch durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann solch ein Anspruch auf Leistungen entstehen.

Kostenübernahme durch das Amt: die Sozialbestattung

Wenn die Erben die Bestattungskosten nicht tragen können, übernimmt in der Regel das Sozialamt die Bestattungskosten. Es übernimmt aber nur erforderliche und angemessene Kosten, das heißt, es muss damit gerechnet werden, dass nur sehr einfache Bestattungen bezahlt werden. Eine Sozialbestattung kann bei einem selbstgewählten Bestatter beauftragt werden, der sich aber an eine gesetzlich vorgegebene Kostenordnung für Sozialbestattungen halten muss.

Finden sich keine bestattungspflichtigen Angehörigen, muss das örtlich zuständige Ordnungsamt die Beisetzung veranlassen ( ordnungsbehördliche Bestattung ). Auch hier wird die einfachste und kostengünstigste Variante gewählt. Wird später doch noch ein Angehöriger ermittelt, so kann das Ordnungsamt von diesem die Rückerstattung der Beerdigungskosten verlangen.

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