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Exhumierung und Umbettung

Unter der Exhumierung (wörtlich: "Enterdigung", auch: Exhumation) versteht man die Ausgrabung eines bereits bestatteten Leichnams. Unterschiedliche Gründe können die Ausgrabung eines Leichnahms erforderlich machen, wie etwa die erneute Untersuchung der Todesursache oder die Umbettung des Leichnams in ein anderes Grab. Eine Exhumierung bedarf eines schriftlichen Antrags. Die gesetzlichen Vorgaben sind in Deutschland in den Bestattungsgesetzen der Länder und der Friedhofsverordnung festgelegt.

Friedhof
© Sinnlichtarts – fotolia.com

Gründe für eine Exhumierung

In den meisten Fällen sind familiäre Gründe Anlass für eine Exhumierung – etwa, wenn Hinterbliebene den Wunsch haben, den Verstorbenen an einem anderen Ort zu bestatten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Familienangehörige in eine andere Stadt ziehen und eine Pflege der bestehenden Grabstätte unzumutbar wäre. Aber auch die Zusammenführung von Familienangehörigen, etwa in einem Familiengrab, kann Anlass für eine Exhumierung sein.

Eine Exhumierung kann auch aus strafrechtlichen Gründen vorgenommen werden, wenn die Todesursache erneut untersucht werden muss. Sie wird dann von einem Gericht oder von der Staatsanwaltschaft veranlasst. In der Regel wird die erneute Obduktion durch einen anderen Arzt vorgenommen als die vorangegangene.

Umbettung

Ein weiterer Grund kann der Ablauf der Ruhefrist  einer Einzelgrabstätte und die Umbettung der sterblichen Überreste in eine Gemeinschaftsanlage sein. Umgekehrt erfolgt die Umbettung aus einem Massengrab von Kriegsopfern in ein Einzelgrab, wenn die Familie einen würdevolleren Ort der Trauer wünscht. Auch eine Veränderung der Bodenbeschaffenheit kann eine Umstrukturierung des Friedhofs und damit der Gräber erfordern.

Kosten einer Exhumierung

Die Kosten für Umbettungen und Exhumierungen kann man in den Gebührensatzungen der jeweiligen Friedhöfe finden. In der Regel liegen die Kosten bei einem Sarggrab zwischen 1.000 bis 3.000 Euro, während die Kosten für Urnenumbettungen zwischen einigen Hundert bis 1.000 Euro betragen. Bei einer Umbettung in einen anderen Ort muss man mit zusätzlichen Kosten für die Überführung und die Beisetzung auf dem neuen Friedhof rechnen.

Wo beantrage ich eine Umbettung?

Ein Antrag auf Exhumierung oder Umbettung kann bei der zuständigen Friedhofsverwaltung gestellt werden. Auch das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt müssen ihre Einwilligung dazu geben.  Es müssen gewichtige Gründe vorliegen, um die Totenruhe zu stören. Maßgebend für die Entscheidung sind die geltende Friedhofsordnung sowie das Bestattungsgesetz des Bundeslandes. Den Antrag stellt derjenige Person, die die Verfügungsberechtigung über das Grab innehat. Die Friedhofsverwaltung entscheidet auch darüber, zu welchem Zeitpunkt eine Exhumierung durchgeführt werden kann. Eine Exhumierung gegen Ende der Ruhefrist ist oftmals nicht mehr möglich.

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