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Islamische Bestattung – Ablauf und Kosten im Überblick

Ebenso wie im Christentum und im Judentum sind die Begleitung eines sterbenden Menschen und die Islamische Bestattung durch jahrhundertealte religiöse Rituale und Regeln geprägt. Im Mittelpunkt steht ein sargloses Begräbnis, wobei der Blick des Verstorbenen nach Mekka ausgerichtet ist. In Deutschland galt jedoch lange Zeit die Sargpflicht. Dies hatte zur Folge, dass viele Verstorbene muslimischen Glaubens ihre verstorbenen Angehörigen in die Heimatländer überführen ließen, um sie dort traditionell bestatten zu lassen. Erst Ende der 90-er Jahre wurde die Sargpflicht in den meisten Bundesländern aufgehoben. Besonders in deutschen Großstädten gibt es mittlerweile viele muslimische Friedhöfe, die eine islamische Bestattung mit den zugehörigen religiösen Riten ermöglichen.

Islamische Bestattung
© bizoo_n – fotolia.com

Rituale beim Eintritt eines Sterbefalls

Liegt ein Angehöriger muslimischen Glaubens im Sterben, so versammeln sich die Angehörigen um das Sterbebett. Spürt ein Muslim, dass er stirbt, so spricht er ein letztes Mal die Schahada (das Glaubensbekenntnis). Sollte er selbst zu schwach dafür sein, so helfen ihm die Angehörigen dabei. Der Sterbende wird auf die rechte Seite mit Blick nach Mekka gelegt. Nach Eintritt des Todes werden seine Augen geschlossen, und es werden Bittgebete für ihn gesprochen. Man bindet dem Verstorbenen den Unterkiefer zu und verschließt damit den Mund. Anschließend kann ein Bestatter den Verstorbenen überführen. Je nachdem, wo der Sterbefall eintritt, wird vor der Überführung die rituelle Waschung des Verstorbenen durchgeführt.

Islamische Bestattung – Ablauf und Besonderheiten 

Die Sitten und Gebräuche bei der islamischen Bestattung können je nach Herkunftsland und Glaubensrichtung unterschiedlich sein. Dennoch gibt es Gemeinsamkeiten:

  • Die Totenwaschung
  • das Einhüllen des Verstorbenen in Leinentücher
  • das Totengebet
  • die Erdbestattung. Das Grab und das Gesicht des Verstorbenen sind nach Mekka ausgerichtet.

Die rituelle Totenwaschung

Ghusl ist die rituelle Reinigung oder auch Waschung des Leichnams. Sie kann entweder zu Hause, im Krankenhaus, im Seniorenheim, in den Räumlichkeiten des Bestatters oder des Friedhofs vorgenommen werden. Verstorbene Männer werden von männlichen Angehörigen oder von einem Imam, Frauen von weiblichen Angehörigen gewaschen. Bei Ehepartnern gilt diese Regelung nicht. Die Reinigung kann auch ein islamisches Bestattungsunternehmen übernehmen. Nach festgelegten Regeln wird die Waschung dreimal durchgeführt. Dem Wasser wird Moschus, Kampfer oder Rosenwasser beigefügt. Dafür entkleidet man den Verstorbenen; die Füße liegen während der Waschung in Richtung Mekka. Bei Verstorbenen schiitischen Glaubens gehört zudem die Parfümierung des Leichnams mit Kampfer zu den Pflichten nach der Waschung (Quelle).

Das Einhüllen des Verstorbenen in Leinentücher 

Nach der Waschung wickelt man den Verstorbenen in weißes Leinentuch, so dass nur noch die Umrisse erkennbar sind. Dies symbolisiert, dass im Tode vor Allah alle Menschen gleich sind. Nach der Waschung spricht man das Totengebet. 

Das Totengebet

Das islamische Totengebet (arabisch: Salat-ul-Janazah, türkisch: cenaze namazi) wird kurz vor der Beerdigung verrichtet, entweder am Grab oder in einer nahe liegenden Moschee. Dabei wird der Verstorbene in Richtung Mekka aufgebahrt. Der Imam stellt sich in Kopfhöhe vor dem Leichnam. Hinter ihm stehen in mehreren Reihen die muslimischen Teilnehmer. Das Totengebet besteht traditionell aus einer Eröffnung, den der Friedens- und Segenswünsche auf die Propheten Mohammed und Abraham, Bittgebeten an den Verstorbenen und einem Abschluss. (Quelle)

Die Beerdigung

Nach dem Totengebet wird der Verstorbene beigesetzt. Männer tragen den Sarg oder den in Tücher gehüllten Verstorbenen auf einer Bahre zum Grab, dem Imam folgend. Während des Leichenzuges spricht die Trauergesellschaft immer wieder die Shahada (Glaubensbekenntnis). Der Imam rezitiert am Grab einige Koranverse und hält dann eine Rede. Der Verstorbene wird in Leinentüchern oder in einem schlichten Sarg in das vorbereitete Grab gelegt. Dabei liegt er auf der rechten Seite, das Gesicht nach Mekka gerichtet.

Die einzig erlaubte Bestattungsart bei Muslimen ist die Erdbestattung. Traditionell erfolgt die Beisetzung ohne Sarg, sondern nur in einem Leichentuch. Aufgrund der in Deutschland bestehenden Sargpflicht stoßen muslimische Bestattungsregeln immer wieder mit der deutschen Gesetzgebung aneinander. Zunehmend entbinden Ausnahmeregelungen die Muslime jedoch von der Sargpflicht.

Muslimischer Friedhof

Islamischer Friedhof

Muslimische Friedhöfe und Grabfelder gibt es mittlerweile in allen größeren Städten Deutschlands. Sie gewähren jedoch nicht die im Islam übliche Ewige Ruhe. Das würde nämlich bedeuten, dass die Gräber keine Ruhefrist haben. Auch kommunale oder überkonfessionelle  Friedhöfe stellen immer häufiger Bereiche für muslimische Bestattungen bereit. Weil der Totenkult im Islam weniger ausgeprägt ist, werden die Gräber seltener geschmückt als die von christlichen Verstorbenen.

Muslimische Bestatter

Heutzutage gibt es in Deutschland immer mehr Bestattungshäuser, die muslimische Bestattungen anbieten. In den grundsätzlichen Leistungen hinsichtlich der Soforthilfe, der Überführung, der Begleitung durch die Trauer, der Erledigung aller Formalitäten und der Beratung unterscheiden sich muslimische Bestatter nicht von den anderen Bestattern. Durch muslimische Rituale wie der Waschung und Einkleidung und durch die Organisation von Überführungen in die Heimatländer bieten sie jedoch eine pietätvolle Behandlung des Verstorbenen nach den religiösen Vorgaben des Islam.

Islamische Bestattung – Kosten

Die islamische Bestattung ist eine besondere Form der Erdbestattung. Dabei weichen die Kosten meistens nicht wesentlich von einer gewöhnlichen Erdbestattung ab. Allerdings ist die Auswahl an Bestattern und Friedhöfen, die muslimisch bestatten, deutlich geringer. Nur auf wenigen Friedhöfen in Deutschland darf man nach muslimischem Ritus der Verstorbene in Leinentüchern gehüllt, ohne Sarg bestatteten. Außerdem gibt es keine Gräber, in denen der Leichnam ewig in der Erde verbleiben darf. Gräber auf deutschen Friedhöfen haben eine begrenzte Ruhefrist. Auch der Raum für die rituelle Waschung und die Ausrichtung der Gräber in Richtung Mekka ist nicht überall gegeben.

Angehörige sollten sich deshalb zunächst genau informieren, wo und durch welchen Bestatter die Beerdigung durchgeführt werden soll. Der Bestatter wird dabei helfen, die passende Grabstätte zu finden und eine würdevolle muslimische Bestattung für den Verstorbenen ermöglichen.

Trauer im Islam

Die in Deutschland lebenden Muslime sind eine pluralistische Gesellschaft aus unterschiedlichen Herkunftsländern und eben so unterschiedlichen Trauerritualen. Seelischen Beistand leisten in erster Linie die Familienangehörigen. Lautes Klagen und Weinen am Grab und in der Zeit der Trauer ist nach dem Koran nicht erwünscht; es ist eher Zurückhaltung bei der Trauer erbeten. Im Vordergrund sollte der Gedanke stehen, dass der Verstorbene durch seinen Tod einen Schritt hin auf seinem Weg zu Allah gehen kann und dass die Hinterbliebenen ihm seinen Weg dahin durch Gebete und Fürbitten unterstützen. In einigen islamischen Regionen(z.B. Anatolien) gehören jedoch die sogenannten Klageweiber  zum Bestattungs- und Trauerritual dazu. Wenn jemand verstorben ist, werden sie bestellt, um intensive Totenklagen mit ergreifenden Texten und Melodien vorzutragen. Lautstarke Totenklagen sind auch bei der Beerdigung zu vernehmen. 

Nach der Beerdigung beginnt eine dreitätige Trauerzeit, in der die Angehörigen Beileidsbesuche erhalten, Gebete sprechen und aus dem Koran rezitieren. In den 40 Tagen nach dem Tod eines Moslem sollen die engsten Verwandten Trauerkleidung in dunklen Farben tragen. Feste der Freude (z.B. Hochzeiten) sollten sie meiden. Diese Zeit ist geprägt von Gebeten. Man liest viel aus dem Koran. Zudem wird das Grab des Trauernden besucht, es wird ein Essen veranstaltet und Almosen werden verteilt (Quelle). Die Zeit der Trauer dauert insgesamt 1 Jahr. 

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