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Organspende – Transplantation von Organen und Geweben

Bei einer Organspende werden menschliche Organe für eine Transplantation zur Verfügung gestellt. Es ist daher wichtig, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende intensiv auseinanderzusetzen. Nur so kann man eine persönliche Entscheidung treffen. Diese sollte man in einem Organspendeausweis festhalten, den man möglichst mit den Personalpapieren bei sich trägt.

Organspende
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Allgemeines zur Organspende

Zu einer Organspende eignen sich folgende Organe: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm. Von einer Gewebespende spricht man, wenn Teile der Haut sowie Hornhaut der Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen gespendet werden. Bei der Knochenmarkspende entnimmt man Stammzellen. Voraussetzung ist immer die Kompatibilität des Spender-Organs mit dem Empfänger. Dabei spielt auch das Alter der Organe eine Rolle.

Bei der Organspende unterscheidet man in Lebendspende und postmortale Spende:

Lebendspende

Bei der Lebendspende spendet ein lebender Mensch eines seiner Organe oder die erforderlichen Zellen. Transplantiert werden entweder paarig oder segmenthaft angelegte Organe oder Organe mit einer hohen Regenerationsfähigkeit (Quelle). Das sind hauptsächlich Nieren und Leber (Organspende). Aber auch Teile von Bauchspeicheldrüsen, Därmen und Lungen lassen sich durch Lebendspenden zu Transplantatiuonszwecken entnehmen (Gewebespende). Eine Lebendspende ist unter blutsverwandten Angehörigen ersten oder zweiten Grades, aber auch zwischen Menschen, die sich persönlich nahe stehen, erlaubt.  Eine Lebendspende muss sehr sorgfältig abgewogen werden, denn wie jede andere Operation stellt eine Organentnahme für den Spender ein medizinisches Risiko dar.

Postmortale Spende

Die postmortale Organ- und Gewebespende bezeichnet das Spenden von Organen und Geweben nach dem Tod. Postmortem lassen sich auch Gliedmaßen (z.B. Hände) oder Gesichter transplantieren. Diese Organe werden in der Regel zur Transplantation entnommen, wenn der Hirntod nachgewiesen ist. Als Hirntod wird der komplette und unwiderrufliche Ausfall aller Gehirnfunktionen bezeichnet. Er wird allgemein als irreversibles Todeszeichen angesehen. Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt und dokumentiert. Das Herz-Kreislauf-System wird jedoch nach dem Hirntod noch künstlich aufrechterhalten. Da in den meisten Sterbefällen der Herzstillstand vor dem so genannten Hirntod eintritt, kommen nur wenige Verstorbene als mögliche Organspender in Betracht.

Ablauf einer Organtransplantation

Sobald der Hirntod festgestellt wurde und eine Zustimmung des Verstorbenen oder der Angehörigen vorliegt, werden der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die relevanten Informationen übermittelt, sodass sie sich um weitere Abläufe, wie die Koordinierung weiterer Untersuchungen, die Weiterleitung der erhobenen Daten an Eurotransplant zur Ermittlung eines geeigneten Empfängers und um die Organisation des Transports der entnommenen Organe kümmern kann. Die Entnahme findet in einem Operationssaal statt und nach der Entnahme verschließen die Ärztinnen und Ärzte die operativen Einschnitte wieder, um den Körper zur Beisetzung an die Angehörigen zu übergeben. Ein würdevolles Abschiednehmen ist auch so immer möglich.

Rechtliches zur Organspende

Das Transplantationsgesetz (TPG) bildet in Deutschland den rechtlichen Rahmen für Organspenden. Das Gewebegesetz regelt die Gewebespenden.

Einer Organspende können einwilligungsfähige Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zustimmen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können junge Menschen einer Organspende widersprechen.

Seit der Reform der Organspenderegelungen am 1. November 2012 sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, alle Krankenversicherten ab dem 16. Lebensjahr alle zwei Jahre nach ihrer Einstellung zur postmortalen Organspende zu befragen. Die Krankenkassen speichern diese Angaben dann auf freiwilliger Basis auf der Gesundheitskarte.

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