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Körperspende zu Forschungszwecken

Mit einer Körperspende gibt ein Mensch zu Lebzeiten sein Einverständnis, dass bei seinem Ableben sein Leichnam zu Forschungs- oder Lehrzwecken oder zur Plastination  freigegeben wird.  Früher übernahmen die Institute die Kosten für die Bestattung  ganz oder zum größten Teil. Seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes im Januar 2004 muss der Spender die Bestattungskosten im Vorfeld selbst regeln, zum Beispiel durch eine Bestattungsvorsorge oder durch eine Sterbegeldversicherung. Ist die Finanzierung zum Zeitpunkt des Todes nicht gesichert, kann das Institut die Körperspende ablehnen. (Quelle). Nur wenige Institute kommen für die Bestattungskosten in vollem Umfang auf. 

Körperspende
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Motive für die Körperspende

Früher haben sich die Menschen meistens aus altruistischen Gründen für eine Körperspende entschieden. Die Beweggründe heutzutage sind nicht selten auf die wirtschaftlich schlechte Lage älterer Menschen zurückzuführen. Die Kosten für eine Körperspende mit anschließender Bestattung (häufig durch das jeweilige Institut organisiert) sind deutlich geringer als für eine übliche Beisetzung. Viele Menschen wollen ihren Angehörigen nicht zur Last fallen. Das hat jedoch zu einem Überschuss an Organspendern geführt. Viele wissenschaftliche Einrichtungen und Universitäten müssen Bewerbern daher absagen.

Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien sind streng. So nehmen einige Kliniken nur die Leichnahme von über 50-jährigen, die eines natürlichen Todes gestorben sind. Diese dürfen keine schweren Körperverletzungen aufweisen und sollen keine stark infektiösen Krankheiten gehabt haben. Außerdem darf noch keine gerichtsmedizinische oder pathologische Obduktion stattgefunden haben, und es müssen noch alle Gliedmaßen und alle wichtigen Organe vorhanden sein.

Kosten

Im Gegensatz zur Körperspende für Plastination, bei der keine Gebühren anfallen, muss man bei der Körperspende zu wissenschaftlichen Zwecken mit Kosten von 500 bis 1500 rechnen. Mit diesem Betrag können die wissenschaftlichen Einrichtungen die späteren Kosten für die Überführung, Einäscherung, Friedhofsgebühren tragen. Die Deckung dieser Kosten muss durch den Spender im Vorfeld gesichert werden durch eine Sterbegeldversicherung, Anlage eines Sparbuches zugunsten der Universität oder testamentarischen Nachlassverfügung.

Vorgehen bei der Körperspende

Die Erklärung zur Körperspende ist kein Vertrag, sondern eine Absichtserklärung. Daher kann man auch jederzeit schriftlich von dieser Entscheidung zurücktreten. Wer seinen Körper spenden will, muss zu Lebzeiten eine Vereinbarung mit einem entsprechenden Institut abschließen. Hinterbliebene können die Vereinbarung weder widerrufen noch einen verstorbenen Angehörigen ohne dessen Zustimmung für die Körperspende freigeben. Das bedachte Institut erfährt nicht automatisch vom Ableben des Körperspenders. Daher wird Körperspendern empfohlen, ihre Entscheidung den Angehörigen mitzuteilen. Die Familie sollte sich auf jeden Fall darüber im Klaren sein, dass die Bestattung erst mehrere Monate oder vielleicht auch Jahre nach dem Sterbefall stattfinden kann. Um die Bestattung und eine Trauerfeier kümmern sich üblicherweise die Universitäten und Institute.

Gunther von Hagens „Körperwelten“

Die in Gunther von Hagens „Körperwelten“ ausgestellten Präparate zeigen menschliche Körper, welche durch Plastination konserviert wurden. Zur Ausstellung gehören Ganzkörperplastinate, sowie einzelne Organe, Organkonfigurationen und transparente Körperscheiben. Die Besucher sollen so einen Einblick in die Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers bekommen. Die Ausstellung durch echte menschliche Präparate ist zahlreichen Körperspendern zu verdanken, die zu Lebzeiten verfügt haben, dass ihr Körper nach dem Tod für die Plastination zur Verfügung stehen soll.

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