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Vorsorgevollmacht – Rechtliche Fakten

Was versteht man unter einer Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson beauftragt werden, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Dies kann entweder umfassend oder nur für bestimmte Aufgaben gelten. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind diese Dinge selbst zu bewältigen. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Regelungen in einer Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen. Aber auch persönliche Wünsche können formuliert werden. Wenn darin auch gesundheitliche Angelegenheiten geklärt werden sollen, muss eine ausdrückliche Befugnis für den Bevollmächtigten enthalten sein. Das betrifft insbesondere die Einwilligung oder Untersagung von ärztlichen Maßnahmen. Auch sollte dem Bevollmächtigten das Recht gegeben werden, dass er über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf.

Notwendigkeit einer Vollmacht

Nahe Angehörige, wie Ehepartner oder Kinder, treten nicht automatisch an die Stelle eines Betreuers. Dazu ist eine Vorsorgevollmacht notwendig, denn niemand wird dazu gezwungen, eine Vollmacht zu erteilen. Fehlt eine solche, wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer, entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden, einsetzen, wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.

Vertrauensperson als Bevollmächtigter

Sie sollten unbedingt eine Person wählen, der Sie vollkommen vertrauen. Das ist jemand, der einen gut kennt, der gut informiert ist und vor allem jemand, der eine Entscheidung im Sinne des Betreuten und nicht für sich selbst treffen kann. Es muss bewusst werden, dass der Bevollmächtigte je nach Auftrag über finanzielle Dinge, die Heimunterbringung oder über gesundheitlichen Fragen entscheidet. Wichtig ist auch, dass eine Vollmacht nicht je nach Bereich an verschiedene Bevollmächtigte aufgeteilt werden sollte und, dass für den Bevollmächtigten auch ein Stellvertreter benannt werden sollte, falls dieser gerade verhindert sein sollte.

Formbedürfnis einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht sollte von einem Notar beglaubigt oder beurkundet werden. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.

Vorsorgevollmacht
© Dwayne Bent CC BY-SA 2.0 de

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