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Die Bankvollmacht – das müssen Sie bei der Ausstellung beachten

Eine Bankvollmacht, auch Kontovollmacht genannt, ist die von einem Kontoinhaber gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut erteilte Vollmacht zugunsten Dritter, wonach diese über ein bestimmtes Bankkonto im Umfang der Vollmacht verfügen dürfen. Begünstigte einer Kontovollmacht können Angehörige des Kontoinhabers, dritte Personen oder Angestellte eines kontoführenden Unternehmens sein.

Bestattungsarten
© Pamela - picasastock.com

Es ist wichtig, die Vollmachten zu Lebzeiten zu regeln und für den nächsten Angehörigen eine Bankvollmacht über den Tod hinaus zu erteilen. Mit dem Tod endet jegliches Vertrags- und Versicherungsverhältnis. Demzufolge auch eine Bankvollmacht, die nicht über den Tod hinaus festgeschrieben ist. Häufig haben Ehepartner, Lebensgemeinschaften, Geschwister, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Bekannte usw. Probleme, an die Konten zu gelangen. Die Banken sperren ohne Probleme das Konto der verstorbenen Person.

Dann ist der Hinterbliebene in der Beweispflicht, damit er Recht auf den Zugang zu diesem Konto besitzt. Wenige haben dieses durch ein Testament geregelt. Sollte kein Testament vorhanden sein, oder aus anderem wichtigen Grund das Konto von der Bank gesperrt worden sein, muss beim zuständigen Amtsgericht ein Erbschein beantragt werden. Bis zur Erstellung eines Erbscheines können bis zu neun Monate vergehen. Solange bleibt das Konto gesperrt! Die Bank ist nicht verpflichtet, das Konto ohne Erbschein wieder zu öffnen. Nur alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Beisetzung stehen, müssen von der Bank zur Verfügung gestellt werden. Bestattungskosten haben Vorrang. Die entstandenen Rechnungen müssen der Bank vorgelegt werden und diese muss das Geld an den Bestatter und Friedhof anweisen.

Art und Umfang der Bankvollmacht

Eine Kontovollmacht ist in der Regel unbegrenzt. Allerdings hat der Kontobevollmächtigte nicht alle Rechte, die dem Kontoinhaber zustehen. Kontovollmachten berechtigen lediglich zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Kontoführung in engem Zusammenhang stehen müssen. Dazu gehören Verfügungen über Kontoguthaben, Inanspruchnahme von eingeräumten Krediten, Ankauf von Wertpapieren, Entgegennahme von Kaufabrechnungen, Kontoauszügen, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sowie dem Saldoanerkenntnis.

Die Art der Bankvollmacht wird danach unterschieden, ob der Tod des Kontoinhabers für die Wirksamkeit der Vollmacht eine Rolle spielt. Es wird unterschieden in transmortale (über den Tod hinaus geltende Bankvollmacht), prämortale (bis zum Tod geltende Bankvollmacht) und postmortale (erst mit Eintritt des Todes geltende) Bankvollmacht.

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