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Bestattungskosten – Kosten für Friedhof und Bestattung

Bestattungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Todesfall für die Bestattung anfallen können. Die Höhe der Kosten einer Bestattung richten sich in erster Linie nach der gewählten Bestattungsart und der gewählten Grabform. Da die Preisunterschiede zwischen den Bestattungsunternehmen groß sein können, beeinflusst auch die Wahl des Bestatters die Höhe der Bestattungskosten.

Gebühren sparen
© singkham – fotolia.com

Was kostet eine Bestattung?

Viele Menschen haben keine genaue Vorstellung davon, wie hoch Bestattungskosten in Deutschland sein können. Je nachdem, welche Wünsche und Vorstellungen die Angehörigen haben, liegen die Gesamtkosten einer Bestattung zwischen ca. 2.000 Euro für eine einfache anonyme Feuerbestattung und 10.000 Euro und mehr für eine hochwertige Erdbestattung.

Entscheidend für die Höhe der Kosten einer Beerdigung sind Bestattungsart, Region und Leistungsumfang der Bestattung. Da die Preisunterschiede von Bestatter zu Bestatter zudem sehr groß sein können, lohnt es sich immer, Preise verschiedener Bestattungsunternehmen zu vergleichen und mehrere Angebote einzuholen.

Berücksichtigen Sie dabei, dass nicht nur die Kosten des Bestattungsunternehmens, sondern auch die des Friedhofs sowie diverse Fremdleistungen bei einer Bestattung zu Buche schlagen:

(1) Kosten des Bestattungsunternehmens: Durchführung und Organisation der Bestattung. Dazu zählen: Überführung(en), Hygienische Versorgung, das Einkleiden und Einsargen, Ämter und Behördengänge, Ausrichtung der Trauerfeier

(2) Friedhofsgebühren: Kosten für ein Grab und für die Beisetzung, Miete für die Trauerhalle

(3) Fremdleistungen: Arztkosten für die Ausstellung des Totenscheins, Sterbeurkunde(n), Krematorium, Trauerfloristik, Trauerredner, Musiker

Nach der eigentlichen Bestattung stellt sich für viele Menschen zudem die Frage nach einem Grabstein und der Grabpflege. Um die Kosten zu vermeiden entscheiden sich heutzutage viele Menschen für eine Waldbestattung oder eine Seebestattung.

Die folgenden Übersichten zeigen Ihnen, welche Leistungen hohe Kosten erzeugen können und helfen Ihnen bei der Kalkulation der Ausgaben für eine Bestattung.

Feuerbestattung
(Quelle: Stiftung Warentest, Spezial Bestattung, Oktober 2016)
Bestatter­leistung anonym einfach mittel hoch
Sarg mit Ausstattung für Einäscherung 350 € 550 € 900 € 1500 €
Schmuckurne, einfach - 110 € 200 € 400 €
Kissen, Decken, Polster 50 € 70 € 110 € 170 €
Totenbekleidung - 50 € 70 € 90 €
Hygienische Grundversorgung 80 € 80 € 100 € 130 €
Ankleiden und Einsargen 80 € 80 € 90 € 100 €
Überführung, innerorts 150 € 150 € 180 € 200 €
Zweiter Transport, z.B. Krematorium 140 € 140 € 170 € 200 €
Aufbahrung, Gestaltung Trauerhalle - 120 € 170 € 250 €
Allgemeine Verwaltungskosten 120 € 120 € 180 € 230 €
Summe Bestatter 970 € 1470 € 2170 € 3271 €
Friedhofsgebühren anonym einfach mittel hoch
Urnenversand 25 € 25 € 35 € 45 €
Grabnutzungsgebühren 600 € 450 € 700 € 1350 €
Beisetzungsgebühren 150 € 150 € 250 € 400 €
Nutzung Trauerhalle - 100 € 200 € 400 €
Urnenträger 30 € 35 € 50 € 100 €
Summe Friedhofsgebühren 805 € 760 € 1235 € 2295 €
Fremdleistungen anonym einfach mittel hoch
Leichenschau / Totenschein 60 € 60 € 60 € 60 €
Krematorium inkl. 2. Leichenschau 250 € 250 € 350 € 450 €
Sterbeurkunde 10 € 10 € 10 € 10 €
Todesanzeige - 210 € 260 € 400 €
Florist (Kranz und Bouket für Schmuckurne) - 155 € 250 € 390 €
Trauerredner - 110 € 260 € 380 €
Orgelspiel, Musiker - 35 € 90 € 220 €
Kaffeetisch für 30 Personen - 300 € 500 € 1000 €
Summe Fremdleistungen 320 € 1130 € 1780 € 2910 €
Gesamtkosten Feuerbestattung 2095 € 3360 € 5185 € 8476 €
Erdbestattung
(Quelle: Stiftung Warentest, Spezial Bestattung, Oktober 2016)
Bestatter­leistung anonym einfach mittel hoch
Sarg mit Ausstattung 500 € 900 € 1300 € 2500 €
Kissen, Decken, Polster 50 € 70 € 110 € 170 €
Totenbekleidung - 50 € 70 € 90 €
Hygienische Grundversorgung 80 € 80 € 100 € 130 €
Ankleiden und Einsargung 80 € 80 € 90 € 100 €
Überführung, innerorts 150 € 150 € 180 € 200 €
Aufbahrung, Gestaltung Trauerhalle - 120 € 170 € 250 €
Allgemeine Verwaltungskosten 120 € 120 € 180 € 230 €
Summe Bestatter 980 € 1570 € 2200 € 3670 €
Friedhofsgebühren anonym einfach mittel hoch
Kühlzelle / Aufbahrungsraum (3 Tage) 100 € 100 € 150 € 350 €
Grabnutzungsgebühren 1300 € 800 € 1100 € 2000 €
Beisetzungsgebühren 500 € 500 € 650 € 900 €
Nutzung Trauerhalle - 100 € 200 € 400 €
4 Sargträger 120 € 140 € 200 € 300 €
Summe Friedhofsgebühren 2020 € 1640 € 2100 € 3950 €
Fremdleistungen anonym einfach mittel hoch
Leichenschau / Totenschein 60 € 60 € 60 € 60 €
Sterbeurkunde 10 € 10 € 10 € 10 €
Todesanzeige - 170 € 260 € 450 €
Florist (Kranz und Bouket für Schmuckurne) - 190 € 300 € 470 €
Trauerredner - 200 € 250 € 350 €
Orgelspiel, Musiker - 50 € 75 € 200 €
Kaffeetisch für 30 Personen - 300 € 500 € 900 €
Summe Fremdleistungen 70 € 980 € 1455 € 2440 €
Gesamtkosten Erdbestattung 3070 € 4190 € 5755 € 10060 €

Die Bestandteile der Bestattungskosten im Einzelnen

Bestatter Kosten und Leistungen

Zu den Bestatterleistungen gehören die Beratung, die Abholung und Überführung des Verstorbenen, die Kühlung, die Erledigung von Formalitäten, ein Sarg und gegebenenfalls eine Urne. Bei einer Feuerbestattung fallen zusätzlich die Kosten für ein Krematorium an. Werden über diese Grundleistungen hinaus weitere Leistungen gewünscht (z.B. Trauerfeier, Trauerredner, Traueranzeige, Blumen), so werden diese individuell mit dem Bestatter besprochen und berechnet. Fremdleistungen (z.B. für die Ausstellung des Totenscheins, für Sterbeurkunden, für Trauerfloristik, für Zeitungsanzeigen und Trauerkarten) werden häufig auf der Rechnung des Bestatters zusammengefasst. Der Bestatter geht hierbei für Sie in Vorleistung. Ein günstiger Bestatter kann eine einfache Feuerbestattung bereits für weniger als 1.000 Euro organisieren. Bei einer hochwertigen Erdbestattung können die Bestatterkosten 4.000 Euro und mehr betragen.

Kosten Sarg

Je nach Geschmack, persönlichem Anspruch und Budget kann man aus unzähligen Sargmodellen auswählen. Diese reichen von einfachen Kiefernholzsärgen bis hin zu teuren Särgen aus Edelhölzern. Bei Feuerbestattungen verwendet man einfache Vollholzsärge aus Kiefernholz. Ein einfacher Sarg, wie er für die Einäscherung in Deutschland vorgeschrieben ist, kostet ab 350 Euro. Für Erdbestattungen werden werden meistens hochwertige Särge verwendet, da diese stabiler sind und so dem Druck des Erdreichs standhalten. Außerdem sind Erdsärge immer mit Beschlägen und Griffen versehen, denn sie müssen zum Grab getragen werden. Einfache Särge für die Erdbestattung sind z.B. aus Kiefern- oder Pappelholz und kosten ab 500 Euro.

Kosten Urne

Nach der Einäscherung wird die Asche in eine schmucklose Krematoriumsurne, die sogenannte Aschekapsel, gefüllt. Diese Aschekapsel kann auch ohne Schmuckurne beigesetzt werden. Die meisten Menschen entscheiden sich jedoch aus dekorativen Gründen für eine Schmuckurne oder eine Überurne. Die Aschekapsel wird in die Schmuckurne eingesetzt. Schmuckurnen gibt es in unterschiedlichen Materialien, Formen und Farben. Sie können aus Blech, Stahl, Marmor oder Holz bestehen.

Wird die Urne zum Beispiel in einem Kolumbarium beigesetzt, besteht die Überurne häufig aus Marmor. Für die Baum- oder Waldbestattung wird eine biologisch abbaubare Urne (z.B. aus Holz oder Zellulose) verwendet. Für die Seebestattung wird eine wasserlösliche Urne verwendet, die sich nach der Beisetzung auflöst. Sie besteht z.B. aus gepresstem Sand oder Salzkristall. Bei Seebestattungen wird die Asche in die Schmuckurne umgefüllt, da die Aschekapsel des Krematoriums sich im Wasser nicht auflösen würde. Einfache Schmuckurnen kosten ab 110 Euro. Urnen können aber auch bis zu 400 Euro und mehr kosten.

Friedhofsgebühren

Friedhofsgebühren machen häufig den größten Anteil der Kosten für eine Bestattung aus. Die Preise für eine Grabstelle beziehen sich in der Regel auf eine Grabnutzungsdauer von 10 bis zu 30 Jahren. Jeder Friedhof hat eine Gebührensatzung, nach der sich die Friedhofsgebühren berechnen. Es gibt unterschiedliche Grabarten auf einem Friedhof. Jedoch bietet nicht jeder Friedhof auch jede Grabart an. Es gibt Reihengräber, Wahlgräber, anonyme und halbanonyme Grabstellen.

Die Friedhofsgebühren setzen sich aus den Kosten für die Grabnutzung und den Gebühren für das Öffnen und Schließen des Grabes zusammen. Hinzu kommen die Gebühren für die Miete der Trauerhalle für eine Trauerfeier. Bei einer Erdbestattung kommen zusätzlich die Kosten für die Sargträger hinzu. Die Friedhofsgebühren werden mit Beginn der Nutzung des Grabplatzes fällig. Diese Gebühren sind in der Regel einmalig zu zahlen und gelten für die gesamte Laufzeit des Grabes. Die Kosten unterscheiden sich je nach Grabart und der Region, in der der Friedhof liegt. Gibt es innerhalb einer Stadt mehrere Friedhöfe, können die Kosten der Friedhöfe unterschiedlich hoch sein. Ein einfaches Urnenreihengrab kostet auf einem Friedhof mit günstigen Gebühren ab 760 Euro. Erdwahlgräber können Gebühren von 3590 Euro und mehr haben.

Kosten Grabpflege

Die Laufzeit von Einzel- oder Familiengrabstellen beträgt je nach Friedhof zwischen 10 und 30 Jahre. In dieser Zeit müssen Reihen- und Wahlgräber von den Angehörigen gepflegt werden. Zu jedem Grab gehört eine angemessene und gepflegte Grabgestaltung. Sie können die Grabpflege selbst übernehmen. Wer sein Grab nicht selbst pflegen kann, schließt beim Friedhof oder einer Gärtnerei einen Grabpflegevertrag ab. Viele Friedhöfe bieten im Sommer auch einen Gießservice an.

Die Kosten für die Grabpflege sind auf die gesamte Laufzeit angesetzt, richten sich nach der Größe der Grabstelle und sollten nicht unterschätzt werden. Bei monatlicher Pflege des Grabes durch den Friedhofsgärtner (inklusive saisonaler Bepflanzung, Gießdienst und Grabschmuck zu Gedenktagen) können die jährlichen Kosten von ca. 250 Euro bei einem Urneneinzelgrab bis zu ca. 600 Euro bei einem Erd-Doppelgrab betragen. Beantragen Sie eine Dauergrabpflege, so können die Kosten für ein Urnenreihengrab bei knapp 3500 Euro für 15 Jahre Laufzeit liegen. Bei Einem Sarg-Doppelgrabstelle (Wahlgrab) betragen die Pflegekosten in 25 Jahren fast 1.000 Euro. Die Zahlen stammen aus dem Bestattungsspezial der Stiftung Warentest, Oktober 2016.

Immer häufiger ist zu beobachten, dass auf Urnengrabstellen Grabplatten aus Marmor gelegt werden, um weniger Aufwand mit der Grabpflege zu haben. Anonyme Gräber oder Gemeinschaftsgrabanlagen. Ein anonymes Urnengrab kostet ab 805 Euro. Anonyme Erdgräber ohne Pflegeaufwand gibt es ab 2020 Euro.

Kosten Grabstein

Für die Anfertigung des Grabsteins oder der Grabplatte ist der Steinmetz zuständig. Grundsätzlich entscheiden die Angehörigen darüber, wie der Grabstein gestaltet werden soll. Viele Friedhöfe haben jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Größe, der Farbe und der Beschaffenheit des Grabsteins. Daher muss immer erst eine Genehmigung für einen geplanten Grabstein bei der Friedhofsverwaltung eingeholt werden. Je nach Größe, Material und Bearbeitung kostet ein Grabstein zwischen 1200 Euro (Grabstein oder Grabplatte für ein einfaches Urnengrab, inkl. Transport und Einfassung) und 10.000 Euro oder mehr für einen großen Stein (Erdgrabstelle, inklusive Transport und Einfassung).

Regionale Unterschiede bei Bestattungskosten

Die Höhe der örtlichen Friedhofsgebühren richtet sich immer nach der jeweiligen Friedhofsgebührensatzung. Unterschiede im Preis gibt es jedoch bei den Bestattungsunternehmen. Wir raten deshalb immer dazu, verschiedene Angebote von regionalen und überregionalen Anbietern miteinander zu vergleichen. Die folgende Grafik zeigt die Bestatterkosten in verschiedenen großen Städten. Sie basieren auf bestattungsvergleich.de.

Quelle: bestattungsvergleich.de / Stand 09/2018
Ort Gün­stig­ster Preis Höch­ster Preis
Feuerbestattung
Berlin 689 € 4550 €
Hamburg 845 € 3750 €
München 979 € 3750 €
Köln 890 € 3750 €
Leipzig 935 € 3750 €
Erdbestattung
Berlin 750 € 5450 €
Hamburg 999 € 4360 €
München 1185 € 3851 €
Köln 699 € 3851 €
Leipzig 1160 € 3851 €
Seebestattung
Berlin 978 € 5049 €
Hamburg 950 € 3269 €
München 1160 € 4890 €
Köln 950 € 3900 €
Leipzig 1035 € 3320 €
Baumbestattung
Berlin 710 € 4550 €
Hamburg 845 € 3274 €
München 980 € 3059 €
Köln 899 € 3373 €
Leipzig 935 € 3079 €

Beerdigungskosten - wer zahlt?

Das BGB regelt in §1968 die Kostentragungspflicht einer Bestattung wie folgt: “Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.” Gibt es einen oder mehrere Erben, so sind diese dazu verpflichtet, für die Bestattung des Erblassers aufzukommen. Mit der Erbausschlagung erlischt jedoch nicht automatisch die Pflicht, die Bestattungskosten zu zahlen.

Wenn eine Person das Erbe ausschlägt, dann geht die Kostentragungspflicht auf andere Erben über. Gibt es keine anderen Erben, oder sind diese nicht zahlungsfähig, so müssen folgende Angehörige (in absteigender Reihenfolge) aufgrund der Unterhaltspflicht nach §1615 BGB für die Beerdigungskosten aufkommen:

  1. Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Partner ohne eingetragene Lebensgemeinschaft
  6. andere Sorgeberechtigte, z.B. Vormund
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. Verwandte bis dritten Grades

Falls Personen, die nicht kostentragungspflichtig sind die Kosten bereits übernommen haben, können Sie diese von den Erben zurückverlangen.

Möchte ein Bekannter oder Freund die Bestattung beauftragen, so kann er dies tun, muss aber die Bestattungskosten erst einmal bezahlen. Da er jedoch nicht in der Kostentragungspflicht ist, kann er die Bestattungskosten nachträglich von den Erben oder den unterhaltspflichtigen Personen einfordern. Die Höhe der angefallenen Kosten sollte angemessen sein und dem ortsüblichen Niveau entsprechen.

Sind die unterhaltspflichtigen Personen oder Erben nicht in der Lage, die Bestattungskosten zu übernehmen, so kann eine Sozialbestattung beim Sozialamt beantragt werden.

Kostentragungspflicht und Bestattungspflicht - was ist der Unterschied?

Die Bestattungspflicht bedeutet die Pflicht zur Organisation der Bestattung einer Person. Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer sind die nächsten Angehörigen entsprechend einer festgelegten Reihenfolge. Bei der Bestattungspflicht gibt es regionale Unterschiede

Reihenfolge Bestattungspflicht

(Quelle: Wikipedia.org/Bestattungspflicht)

  1. Erbe (vorrangig vor allen anderen, nur nach Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz)
  2. Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  3. die Kinder (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
  4. die Eltern
  5. die Geschwister (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
  6. Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft (nur in einigen Bundesländern)
  7. sonstige Sorgeberechtigte (z. B. Vormund eines verstorbenen Minderjährigen; nur in Rheinland-Pfalz und Sachsen)
  8. Großeltern (nicht in Brandenburg)
  9. Enkelkinder (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
  10. sonstige Verwandte bis zum 3. Grades

Anders als die Kostentragungspflicht ist die Bestattungspflicht nicht an das Erbrecht gebunden. Auch wenn kein Nachlass existiert oder eine Erbschaft ausgeschlagen wird, besteht die Bestattungspflicht per Gesetz. Angehörige in der Bestattungspflicht müssen nicht gleichzeitig auch die Personen sein, welche auch die Bestattungskosten zu tragen haben. Es ist allerdings meistens so, dass die bestattungspflichtigen Personen diejenigen sind, die auch die Kosten einer Bestattung zu tragen haben.

Ausgabebereitschaft für Bestattungen in Deutschland

Die folgende Grafik stammt aus einer Erhebung aus dem Jahr 2013. Sie zeigt an, was die Deutschen für eine Bestattung ausgeben würden. Zum Zeitpunkt der Erhebung im Jahr 2013 waren rund 24 Prozent der Befragten bereit, 4.000 bis 6.000 Euro für die Leistungen von Bestatter, Friedhofsgärtner und Steinmetz (ohne die spätere Grabpflege) auszugeben. Rund 16 Prozent gaben an, dass sie eine günstige Bestattung für weniger als 2.000 Euro wählen würden. Die meisten Befragten (rund 33 %) würden Bestattungskosten zwischen 2.000 und 4.000 Euro ausgeben. Nur 11% der Befragten würden zwischen 6.000 und 10.000 Euro ausgeben. Noch weniger (3%) gaben an, dass sie mehr als 10.000 Euro an Bestattungskosten ausgeben würden.

Ausgabebereitschaft Bestattungen
© de.statista.com

Bestattungskosten steuerlich absetzen

Beerdigungskosten können Sie dann absetzen, wenn diese den Wert des Nachlasses übersteigen und auch keine Ersatzleistungen (z.B. eine Kapitallebensversicherung) existieren. Dies gilt immer dann, wenn Sie die Kosten einer Beerdigung aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen (Kostentragungspflicht) oder aus sittlichen Gründen freiwillig zahlen.

Beerdigungskosten sind steuerlich absetzbar, da sie eine sogenannte außergewöhnliche Belastung darstellen, denn Sie zählen zu den sogenannte Nachlassverbindlichkeiten. Dabei handelt es sich um Schulden, die der Verstorbene entweder zu Lebzeiten gemacht hat oder die durch seinen Todesfall verursacht wurden. Im Rahmen der Angemessenheitsgrenze (7.500 Euro) können Sie Bestattungskosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt hierbei nur jene Kosten, die unmittelbar mit der Beerdigung zusammenhängen.

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