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Leichenschau und Obduktion – Feststellung der Todesursache

Unmittelbar nach dem Ableben eines Menschen ruft man einen Arzt, der die Leichenschau durchführt. Dieser soll den Tod, den Todeszeitpunkt und die Todesursache feststellen. Kann der Arzt nach der regulären Leichenschau natürliche Todesursache eindeutig feststellen, so darf ein Bestatter den Verstorbenen abholen und in eine Kühlzelle oder ins ein Krematorium überführen. Gibt es Anzeichen auf eine nicht-natürliche Todesursache, so ordnet  die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht eine gerichtsmedizinische Obduktion an.

Obduktion
© Stasique – fotolia.com

Die Leichenschau

Die Leichenschau ist in Deutschland durch die Bestattungsgesetze der Bundesländer geregelt. Neben der Todesfeststellung lassen sich durch die Leichenschau auch strafbare Handlungen aufdecken. Je nachdem, wo ein Sterbefall eingetreten ist, kann man den Hausarzt, ein Notarzt oder ein Arzt des kassenärztlichen Notdienstes rufen. Im Krankenhaus übernimmt der diensthabende Arzt die Leichenschau. Jeder Arzt ist dazu verpflichtet, eine Leichenschau durchzuführen, wenn er zu einem Sterbefall gerufen wird.

Ablauf und Kosten der Leichenschau

Der Verstorbene muss vollständig entkleidet und von allen Seiten besichtigt werden. Anhand äußerer Zeichen, wie dem fehlenden Puls, Totenflecken oder der Totenstarre kann der Arzt den Tod und den Todeszeitpunkt feststellen. Zugleich muss der Arzt die Identität des Verstorbenen überprüfen. Kann bei der Leichenschau eindeutig eine natürliche Todesursache festgestellt werden, so verzeichnet der Arzt dies auf dem Totenschein (auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein) und gibt den Leichnam damit zur Bestattung frei. Die Kosten für die Ausstellung des Totenscheins müssen von den bestattungspflichtigen Angehörigen getragen werden. Die Höhe der Kosten ist in der Gebührenordnung der Ärzte geregelt. Anschließend kann ein Bestatter den Leichnam abholen und in eine Kühlzelle überführen. Bei jeder Feuerbestattung (außer in Bayern) findet im Krematorium die zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt statt, um die Todesursache zu bestätigen.

Die Obduktion

Eine Obduktion ist eine innere Leichenschau bzw. Leichenöffnung. Sie wird auch  Autopsie oder Sektion genannt und dient der Feststellung der Todesursache und der Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Sie wird von Pathologen oder Rechtsmedizinern durchgeführt. Bei einer Obduktion werden die Todesursache und die Vorerkrankungen einer verstorbenen Person durch die innere ärztliche Leichenschau festgestellt.

Die klinische Obduktion

Dabei stellt meistens der zuletzt behandelnde Arzt der verstorbenen Person den Antrag auf Obduktion. Voraussetzungen einer klinischen Sektion sind, dass die nächsten Angehörigen damit einverstanden sind und der Tod durch eine natürliche Ursache (z.B. Herzinfarkt, Krebs, Lungenentzündung) eingetreten ist. Sie dient nicht nur der Qualitätssicherung in der Medizin, sondern kann auch für Angehörige entlastend sein (z.B. Selbstvorwürfe, man habe Symptome nicht rechtzeitig bemerkt). Weiterhin kann eine Obduktion gelegentlich Hinweise auf familiäre Risikofaktoren geben (z.B. Krebs oder Erbkrankheiten). Sie erfolgt manchmal bei Versicherungsfragen (z.B. Berufserkrankungen, die zum Tod beigetragen haben können oder verschwiegenen Vorerkrankungen).

Gerichtlich angeordnete Obduktion

Auch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht kann gerichtsme dizinische Obduktionen anordnen. Dies erfolgt dann, wenn man eine nicht natürliche Todesursache, wie ein Tötungsdelikt, Suizid oder Unfalltod vermutet oder offensichtlich ist. In der Regel erfolgt dann eine gerichtlich angeordnete Obduktion, um die Todesursache herauszufinden oder zu bestätigen. Allein der Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache reicht aus, um auf dem Totenschein „Todesart ungeklärt“ anzukreuzen und die Polizei zu verständigen.

Ebenso muss eine Obduktion vorgenommen werden, wenn man die Identität des Verstorbenen nicht (mehr) feststellen kann oder wenn der Arzt bei der ersten Leichenschau keine Todesursache finden konnte.

Verfahren einer Obduktion

Bei der gerichtsmedizinischen Obduktion wird in äußere und innere Leichenschau unterschieden. Bei der äußeren Leichenschau inspiziert ein Arzt die Leiche zu Beginn einer Obduktion ganz genau. Dabei hält er z.B. Größe, Gewicht, Ernährungszustand und Färbung der Haut fest. Position und Farbe der Totenflecke und Grad der Ausprägung der Totenstarre dokumentiert man ebenso wie Hautveränderungen wie Narben, Wunden, Operationswunden, Pigmentflecken und Tätowierungen. Speziell bei rechtsmedizinischen Obduktionen legt man großen Wert auf eine präzise äußere Beschreibung, die neben etwaigen Verletzungen (wie z.B. Schuss- oder Stichwunden) auch die Bekleidung und andere Gegenstände (beispielsweise: Schmuck, Armbanduhr usw.) umfasst. Die Untersuchung von Kleidung, Körpergröße und Zahnstatus ist insbesondere für die Identifizierung von unbekannten Toten von Bedeutung. Zudem kann man durch die äußere Besichtigung Rückschlüsse auf eventuelle äußere Einwirkungen ziehen.

Die innere Leichenbeschau gliedert sich in Öffnung der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle. So werden die Organe freigelegt. Die Organe lassen sich nach Größe, Form, Farbe, und Konsistenz beurteilen, wobei von der Norm abweichende Veränderungen im deskriptiven Teil des Obduktionsberichtes einfließen. Von wichtigen Organen werden kleine Proben für weitergehende Untersuchungen entnommen. Für rechtsmedizinische Gutachten werden auch Blut und Urin des Verstorbenen zum Zwecke toxikologischer Untersuchungen entnommen.

Im Anschluss an die innere Besichtigung werden die Organe dem Toten wieder beigegeben, wobei die der Obduktion entnommenen Organe oder Organteile unter Umständen für klinische bzw. wissenschaftliche Zwecke bearbeitet und archiviert werden können. Die Hautschnitte werden vernäht, und der wird Leichnam gewaschen. Eine Aufbahrung im offen Sarg ist somit möglich. 

Der Obduktionsbericht

Im Obduktionsbericht werden alle von der Norm abweichenden Veränderungen der Organe festgehalten. Der Obduktionsbericht besteht aus einem deskriptiven Teil, der mit einer Bildbeschreibung gleichzusetzen ist. Somit ist der deskriptive Teil eine objektive Beschreibung der Organsysteme. Dieser Beschreibung wird noch eine Liste der Todesursachen und der pathologisch-anatomischen Einzeldiagnosen beigelegt.

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