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Testament Vorlage, Muster und Formulierungshilfen

Gesetzlich ist niemand dazu verpflichtet ein Testament zu schreiben. Wenn nach dem Tod eines Menschen kein Testament vorliegt, wird die Aufteilung des Nachlasses durch die gesetzliche Erbfolge geregelt. Wer sein Erbe jedoch bestimmten Personen oder Organisationen zuteilen will, der muss ein Testament schreiben. Erfahren Sie hier, wie Sie ein Testament verfassen und was Sie bei der Formulierung beachten müssen. Hier finden Sie auch kostenlose Testament Muster, Testament Vorlagen und Testament Formulierungen.

Brief
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Was ist ein Testament?

Indem Sie ein Testament verfassen, können Sie zu Lebzeiten bestimmen, wer nach Ihrem Tod einmal wie viel von Ihrem Vermögen bekommen soll. Rechtlich spricht man von einer "Verfügung von Todes wegen". Ein Testament ist eine schriftliche Willenserklärung des Erblassers, die jederzeit widerrufbar oder änderbar ist und die eine bestimmte Form haben muss. Mit einem Testament bestimmen Sie als Erblasser, welche natürlichen oder juristischen Personen Sie in welcher Form einmal etwas vererben möchten. Mit dem "letzten Willen" in Form eines Testaments stellen Sie sicher, dass Ihr späteres Erbe den Menschen oder Organisationen zukommt, mit den Sie sich verbunden fühlen oder die Ihnen wichtig sind.

Handschriftliches Testament - Testament schreiben ohne Notar

Handschriftliches Testament notarielles Testament
kann allein verfasst werden. Es ist keine andere Person nötig. Rechtsberatung und rechtssichere Erstellung durch einen Notar
kann jederzeit und überall verfasst werden. Es entstehen keine Kosten Termin beim Notar ist notwendig
kann zu Hause aufbewahrt oder bei beim Amtsgericht verwahrt werden (75,00€) amtliche Verwahrung
kann jederzeit geändert, vernichtet oder widerrufen werden Änderung durch Notar möglich. Widerruf durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung.
ist möglicherweise unklar formuliert oder gar ungültig, da von einem Laien verfasst es fallen Notarkosten für die Erstellung und Änderung an
kann verloren gehen, nicht gefunden oder gefälscht werden Durch amtliche Verwahrung wird sichergestellt, dass das Testament gefunden und nicht gefälscht wird.

Die Vorteile eines handschriftlichen Testaments liegen auf der Hand: es kann ohne Aufwand und Kosten jederzeit und überall verfasst, geändert oder widerrufen werden. Ein handschriftliches Testament schreiben Sie üblicherweise dann, wenn die Vermögensverhältnisse klar sind und keine Streitigkeiten unter den Erben zu erwarten sind.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Testament ohne Notar zu erstellen, gibt es einige Regeln in Bezug auf die Form und den Inhalt zu beachten. Die gesetzliche Basis für das handschriftliche Testament liefert der §2247 BGB.

Wer kann ein handschriftliches Testament verfassen?

  • Jede Person ab einem Alter von 18 Jahren kann selbst ein Testament verfassen. Personen zwischen 16 und 18 Jahren können dies nur mit Hilfe eines Notars tun.
  • Der Erblasser muss testierfähig im Sinne von §2229 BGB, also im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
  • Die Erstellung eines handschriftlichen Testaments setzt außerdem voraus, dass der Erblasser lesen und schreiben kann. Ist dies nicht der Fall, kann ein Testament nur mit Hilfe eines Notars erstellt werden (öffentliches Testament)

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Formulierungen im Testament. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um unverbindliche Informationen handelt. Die Inhalte stellen weder eine Rechtsberatung dar noch können sie eine Rechtsberatung ersetzen. Bei Fragen oder Unklarheiten zum Thema empfehlen wir Ihnen eine individuelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt.

Hier finden Sie eine Vorlage eines Testaments als PDF-Datein zum Download.

Form und Inhalt des handschriftlichen Testaments

Das handschriftliche oder auch privatschriftliche Testament kann zu Hause verfasst werden und muss vom Anfang bis zum Ende gut lesbar per Hand geschrieben sein. Nur so lässt sich im Zweifel die Echtheit beweisen.

Wählen Sie eine eindeutige Überschrift, wie z.B."Mein Testament" oder "Mein letzter Wille". Ein handschriftliches Testament soll mit Datum (Tag, Monat, Jahr) und dem Ort der Erstellung versehen sein. Das Testament ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig. Wenn das Dokument aus mehreren Seiten besteht, sollten Sie am besten jede Seite zu unterschreiben. Ansonsten können Sie das Testament frei verfassen.

Wie formuliert man ein handschriftliches Testament?

Achten Sie auf klare und eindeutige Formulierungen. Nur so lassen Sie den Erben keinen Spielraum für unterschiedliche Auslegungen oder Interpretationen. Für die Erstellung eines Testaments können Sie auch Testament Vorlagen oder Testament Muster benutzen - wichtig ist nur, dass Sie die Formulierungen per Hand abschreiben.

Wenn Sie sich bei der Formulierung unsicher sind, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Erbrecht zu Rate zu ziehen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Formulierungen im Testament auch rechtssicher sind und tatsächlich Ihrem letzten Willen entsprechen.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Testament Vorlagen, Testament Muster und Formulierungen, die Ihnen beim Verfassen helfen können.

Einsetzen eines Alleinerben

Alleinerbe ist, wer in einer letztwilligen Verfügung als einziger Erbe eingesetzt wird. Der Alleinerbe bekommt den gesamten Nachlass der verstorbenen Person. Als Vorlage kann Ihnen folgende Formulierung dienen:

"Ich, [Vorname/, Name], geboren am [Geburtsdatum], in [Geburtsort], setze als alleinige Erbin meines gesamten Vermögens meine Tochter [Vorname, Name], geboren am [Geburtsdatum]/, in [Geburtsort] ein."

Kinder zu gleichen Teilen als Erben im Testament einsetzen

Im Erbrecht sind alle Kinder gleichgestellt, unabhängig davon, ob es leibliche, uneheliche oder Adoptivkinder sind. Möchten Sie spätere Streitigkeiten unter den Kindern vermeiden, dann stellen Sie die Kinder auch in Ihrem Testament gleich. Hier eine Formulierungshilfe als Vorlage für Ihr Testament:

"Hiermit verfüge ich [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort],
dass meine Kinder
Kind 1: [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort]
Kind 2: [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort]
je zu gleichen Teilen meine Erben sein sollen. Falls eines meiner Kinder vor mir verstorben ist, so sollen jeweils dessen Abkömmlinge seinen Erbanteil entsprechend der gesetzlichen Erbfolge erhalten."

Teilungsanordnung im Testament

Sind die Vermögensverhältnisse komplex oder setzt ein Erblasser mehrere Erben ein, macht es Sinn, Hinweise zu geben, welche Vermögensgegenstände welchem Erben zukommen sollen. Eine Teilungsanordnung im Testament soll helfen, Streit unter der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Im Testament können Sie das so formulieren:

"Hiermit verfüge ich [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort], dass mein Erbe wie folgt auf meine Kinder aufgeteilt wird:
Kind 1: [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] erbt mein Waldgrundstück [Ort und Flurstück-Nummer].
Kind 2: [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] erbt mein Wiesengrunstück [Ort und Flurstück-Nummer] samt Pferdestall und Pferden.
Meinen restlichen Nachlass erben meine beiden Kinden zu jeweils gleichen Teilen.
Falls eines meiner Kinder vor mir verstorben ist, so sollen jeweils dessen Abkömmlinge ihren Erbanteil entsprechend der gesetzlichen Erbfolge erhalten."

Vor- und Nacherben im Testament bestimmen (§2100 ff. BGB)

In Ihrer letztwilligen Verfügung können Sie sie Erbfolge frei bestimmen. Indem Sie einen Vorerben und einen Nacherben einsetzen, regeln Sie die zeitliche Erbfolge. Derjenige, der zuerst erbt, ist der Vorerbe und bekommt zuerst Ihren Nachlass. Es kann auch mehrere Vor- und Nacherben geben. Im Testament bestimmen Sie bereits den Zeitpunkt oder das Ereignis, wann der Nachlass vom Vorerben auf den Nacherben übergehen wird (z.B. bei Tod oder Heirat des Vorerben oder bei Volljährigkeit des Nacherben). Hier ein Muster für eine mögliche Formulierung im Testament:

"Ich, [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] setze meine Ehefrau [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY] in [Geburtsort] als alleinige Vorerbin ein.
Nach dem Ableben meiner Ehefrau soll unser gemeinsamer Sohn [Vorname, Name], geboren am [TT.MM.YYYY]/, in [Geburtsort] meinen Nachlass als Nacherbe erhalten. "

Pflichtteilsklausel im Testament

Ein gemeinsames Ehegattentestament soll in erster Linie die finanzielle Versorgung des überlebenden Ehegatten und später die gerechte Verteilung des Erbes auf die Kinder sichern. Damit werden jedoch die Kinder zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen - bis auch der überlebende Ehegatte stirbt. Mit einer Pflichtteilsklausel im Testament können Sie vermeiden, dass eines der Kinder bereits nach dem Tod des zuerst verstorbenen Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht. Hier eine Beispielformulierung für das Testament:

"Verlangt eines meiner Kinder beim Tod des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteil, dann werden er und seine Abkömmlinge nicht Erben des Letztversterbenden."

Ersatzerbe

Bedenken Sie auch, dass von Ihnen eingesetzte Erben vor Ihnen sterben können. Ebenso kann passieren, dass ein eine Person das Erbe ausschlägt. Für diesen Fall können Sie Ersatzerben bestimmen. Wenn Sie keinen Ersatzerben bestimmen, greift die gesetzliche Erbfolge. Im Folgenden finden Sie eine Vorlage für die Formulierung:

"Als meinen Alleinerben bestimme ich meinen Freund und Nachbarn [Vorname, Name], geboren am [TT.MM.YYYY]/, in [Geburtsort]. Für den Fall, dass Herr [Vorname/, Name] vor mir stirbt oder das Erbe ausschlägt, bestimme ich meine Freundin [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] als Ersatzerbin."

Einen Angehörigen per Testament enterben

Manche Menschen wollen mit ihrer Verfügung von Todes wegen erreichen, dass eine oder mehrere Personen vom Erbe ausgeschlossen werden sollen. Es steht jedem Erblasser frei, Personen vom Erbe auszuschließen, auch ohne Angabe von Gründen. Bedenken Sie aber, dass enterbten Personen (Ehegatte, Kinder und Enkelkinder und bei Kinderlosigkeit die Eltern des Erblassers) Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil haben!

Per Testament können Sie Personen enterben, indem Sie den Nachlass zwischen anderen Personen aufteilen. Wenn der Ehepartner bspw. nichts erben soll, kann die Formulierung im Testament wie in folgendem Muster aussehen:

"Hiermit verfüge ich [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort], dass meine Kinder
Kind 1: [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort]
Kind 2: [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort]
Kind 3 [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort]
zu gleichen Teilen meine Erben sein sollen."

Mit einem sogenannten Negativtestament schließen sie einzelne Personen von der Erbfolge aus, indem Sie dort nur aufführen, welche Personen nicht als Erbe eingesetzt werden sollen. Somit wird das Erbe automatisch auf die anderen - dort nicht erwähnten Personen - verteilt.

"Hiermit verfüge ich [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] dass mein Sohn und seine Abkömmlinge von der Erbschaft ausgeschlossen werden."

Vermächtnis im Testament aufsetzen

Wer nach seinem Tod einer von ihm geschätzten Person einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme hinterlassen will, der hat in seinem Testament die Möglichkeit, ein so genanntes Vermächtnis aufzusetzen. Der Vermächtnisnehmer hat gegenüber den gesetzlichen Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten. Auch eine Organisation kann mit einem Vermächtnis bedacht werden. Hier ein Beispiel für die Formulierung im Testament:

"Ich, [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort], setze als alleinige Erbin meines gesamten Vermögens meine Ehefrau [Vorname/, Name], geboren am [Geburtsdatum]/, in [Geburtsort] ein. Meinem besten Freund [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] vermache ich meine goldene Armbanduhr und meinen Siegelring."

Testamentsvollstrecker bestimmen

Ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser in seinem Testament bestimmt. Das kann z.B. kann ein guter Freund oder auch ein Rechtsanwalt sein. Als Interessenvertreter des verstorbenen Erblassers trägt er dafür Sorge, dass der letzte Wille des Erblassers umgesetzt wird und vermittelt zwischen den Erben bei Streitigkeiten. So können Sie einen Testamentsvollstrecker in Ihrem Testament benennen:

"Für meinen Nachlass setze ich einen Testamentsvollstrecker ein. Ich [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] bestimme als Testamentsvollstrecker Herrn RA [Vorname/, Name], ersatzweise Herrn RA [Vorname/, Name].
Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, meinen Nachlass abzuwickeln und auf die Erfüllung der von mir angeordneten Auflagen zu achten. Als Vergütung soll der Testamentsvollstrecker einen Betrag in Höhe von [Betrag in Euro] erhalten."

Berliner Testament - gemeinschaftliches Testament

Das sogenannte Berliner Testament bezeichnet das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an Dritte vererbt wird. Zweck ist es sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners alleine zufällt. Der Widerruf oder die Änderung des Testaments durch den überlebenden Ehepartner ist nicht mehr möglich. Hier eine Vorlage für die Formulierung:

"Wir, die Eheleute
[Name/, Vorname], geboren am [TT.MM.YYYY], in (Geburtsort] und
[Name/, Vorname], geboren am [TT.MM.YYYY], in (Geburtsort]
setzen uns gegenseitig als uneingeschränkte Alleinerben ein. Erben des von uns zuletzt Verstorbenen sollen zu gleichen Teilen unsere leiblichen Kinder
[Name/, Vorname], geboren am [TT.MM.YYYY], in (Geburtsort] und
[Name/, Vorname], geboren am [TT.MM.YYYY], in (Geburtsort] sein.
Sollte eines unserer Kinder den gesetzlich vorgesehenen Pflichtteil einfordern, so bekommt es auch beim Ableben des zweiten Elternteils nur noch seinen Pflichtteil. Gleiches gilt für seine Abkömmlinge.
Dies ist unser gemeinsamer Wille."

Auflagen für die Erben

Im Testament ist es möglich, bestimmte Erben an eine Auflage zu binden. So kann z.B. die Anweisung, sich um das Haustier der verstorbenen Person zu kümmern oder die Grabpflege zu übernehmen (Bsp. 1) Bestandteil der Verfügung sein. Eine Auflage kann aber auch ein Verbot ein, z.B. ein geerbtes Grundstück nicht zu verkaufen. Um sicher zu gehen, dass Auflagen eingehalten werden, können an diese bestimmte Bedingungen geknüpft werden (Bsp. 2).

Bsp 1: "Mein Sohn [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] soll Alleinerbe sein, unter der Auflage, dass er sich um meinen Hund [Name des Hundes] bis zu dessen natürlichen Ableben kümmert."

Bsp 2: "Meine Tochter [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Ort] soll Alleinerbin sein, unter der Bedingung, dass sich um meinen Hund [Name des Hundes] bis zu dessen natürlichem Lebensende versorgt. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt, so soll das örtliche Tierheim Erbe werden und sich um den Hund kümmern. "

Änderung und Widerruf eines handschriftliches Testaments

Verhältnisse zu Angehörigen und auch Vermögensverhältnisse ändern sich manchmal im Laufe der Jahre. Ein handgeschriebenes Testament können Sie jederzeit und ohne Angaben von Gründen ändern oder widerrufen (§2253 - 2255 BGB). Den Inhalt ändern können Sie auch, indem Sie das ältere Testament einfach vernichten und ein neues schreiben. Handschriftliche Änderungen auf einem Dokument sind möglich, müssen jedoch einzeln mit Datum und Unterschrift versehen sein. Existieren nach dem Ableben mehrere Exemplare mit widersprüchlichem Inhalt, so gilt immer das Testament mit dem neuesten Datum. Hier eine Vorlage, wie eine solche Formulierung im Testament aussehen kann:

Bsp: "Hiermit widerrufe ich [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] mein Testament vom [TT.MM.YYYY] und verfüge gleichzeitig, dass … [neue Verfügungen aufschreiben]"

Salvatorische Klausel - das Testament absichern

Wenn Sie als Laie eine letztwillige Verfügung aufsetzen, kann es passieren, dass nicht jede Formulierung eindeutig oder rechtssicher ist. Die salvatorische Klausel am Ende eines Testaments soll Sicherheit schaffen und verhindern, dass bei Unwirksamkeit einer Passage nicht das ganze Testament unwirksam ist.

Formulierung “Sollte eine der in diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam sein, so behalten dennoch alle anderen Anordnungen ihre Wirkung.”

Quellen: Wikipedia.de, gesetze-im-internet.de, erbrecht-heute.de, testament-erben.de

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